Auszug vom ADAC:
Besonders wichtig ist, dass die Garantieunterlagen (Serviceheft und evtl. Garantiekarte) mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers (mit dortigem Auslieferungs-Datum) und Eintragung der Fahrgestellnummer übergeben werden.
Garantie
Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist.
Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich, beträgt aber regelmäßig 2 bis 3 Jahre. Wichtig ist, dass bereits häufig zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland! Nach Ablauf der Garantiefrist werden bei Reimporten meistens keine freiwilligen Kulanzleistungen des Herstellers gewährt.
Habe aber auch eine Mail nach Antwerpen geschickt,mal sehen was die dazu sagen.
Angemeldet werden die Fahrzeuge damit man in Deutschland keine Mehrwertsteuer mehr zahlen muss bei der Zulassung.
Ich bin zufrieden so wie es ist.