...warst DU bei Vertragsabschluss dabei
darum habe ich ja auch geschrieben ... ich kann mich irren
bei meinem vertrag habe ich auch eine Rücknahmegarantie des Autohändlers, einen dort stehenden Preis, der allerdings nicht in der Höhe "garantiert" ist ... ein Autohändler, der ein Fahrzeug in 4 Jahren kauft, der vier Jahre vorher festgelegt worden ist, muss entweder hellsichtig sein (allein in Bezug auf den äußeren Zustand des Wagens ... Beulen, Schrammen, etc.) oder geht ein geschäftsmäßig nicht vertretbares Risiko ein ...