Beiträge von black8ight

    Es hat niemand so 1:1 geschrieben ... herauslesen bzw. übertragen kann man die Antworten jedoch.


    Reifen verbessert den Grip nach dem Einfahren, ergo wird auch der Nassgrip besser.


    Hinzufügen möchte ich noch, dass Fronttriebler bei nasser Straße immer etwas Probleme haben die Kraft auf die Straße zu bringen, wenn man mal deftig anfahren möchte ... auch mit Spezialreifen. Aktuell hat meine Frau einen Dunlop SP Sport drauf und auch mit dem bekomm ich nur schwer Grip wenns mal schnell gehen soll. Des Weiteren spielt der jeweilige Asphalt eine große Rolle.


    Zum Thema Anfahren solltest Du ev. mal versuchen mit etwas weniger Drehzahl einzukuppeln und dann Gas zu geben wenn der Wagen in Bewegung ist und Grip hat.
    Also ich vermute nur dass Du es anders tust, will da ja keinesfall belehren :thumbup:


    Gruß Chris

    Thomas,


    zwei wirklich gute Beiträge und eine wirklich sachlich differzenzierte Betrachtung der Fakten und Faktoren die mir anderswo manchmal leider etwas fehlen. Jeder darf/sollte/muss seine eigene Meinung haben, doch halte ich wertende Aussagen ohne Betrachtung aller Aspekte und der tatsächlichen Fakten für s.g. "Stammtischgerede" (sry, soll nicht abwertend gemeint sein). Schön an deinem Beitrag zu sehen dass man sich dem Thema sachlich nähern kann.


    Ich möchte mich dem auch anschließen und habe im Grunde nicht viel mehr zu ergänzen. Dass ein Ganzjahresreifen keine Topwertungen erhält bei Testsbedingungen unter denen Spezialreifen getestet werden, das ist eigentlich logisch. Wie Thomas schon sagte müssen diese ein viel größere Bandbreite abdecken und es müssen auf dem jetzigen Stand der Entwicklung noch Abstriche gemacht werden. Doch diese Wertungen sind noch immer im guten Bereich, was für einen Allwetter schon bemerkenswert ist. Das gilt wahrlich nicht für alle Modelle, der Vector aber ist wohl derzeit noch einer der besten Modelle (ich denke auch Renault verbaut den nicht ohne Grund ... womöglich haben sie ja auch selbst getestet).


    Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich mich noch bezüglich eigener Erfahrung zum Reifen zurück und möchte auch meine obrige Aussage zur Fahrt mit dem Testwagen relativieren bzw. korrigieren. Auch mit Spezialreifen rutscht man bei dem Tempo dass ich gefahren bin, nur nicht ganz so stark (das war ungenau ausgedrückt). Ich bin vorher aber auch sehr viele Testsieger oder Topbewertungen gefahren.


    Ich werde wiegesagt weiter testen ... Zünglein an der Waage wird aber ganz sicher der Schnee sein.



    Watzi: Die 10m von Thomas waren nur ein Beispiel.

    Hi,


    den goodyear habe ich auch drauf ... es ist eben ein Allwetterreifen der in jedem Belang ein Kompromiss ist. Auch die Tests haben eine geringfügige Schwäche bei Nässe bestätigt. Ich selbst habe es auf meinem Kadjar noch nicht testen können/müssen, da ich ihn in der Einfahrzeit möglichst schonen will.
    Auf dem Vorführwagen den ich probegefahren habe waren diese aber auch drauf und damit habe ich den Nass-Grip getestet, allerdings mit Allrad auf AUTO. Sehr lange 180° Kurve die zum Ende etwas zumacht, habe dann eher unfreiwillig einen schönen Allrad-Drift hingelegt und kam der Mittelinsel bedrohlich nahe. Das ist mir an der Stelle mit reinen Winter- wie Sommerreifen nie passiert, ich weis welches Tempo dort geht. Daher kann ich mir durchaus vorstellen dass der 4x2 die Leistung mit dem Reifen nicht gut in den Asphalt bekommt.


    Gespannt bin ich auf Schnee, denn nach dem Profil zu schließen ist er eher darauf ausgelegt.


    Sollte der Reifen nirgends passen, müsste ich wohl oder übel 2 Satz nachrüsten. Möchte ich natürlich schon rein kostenmäßig verhindern ... zudem fände ich es angenehm mit einem Satz klarzukommen und das Umrüsten jedes Jahr zu sparen. Aber auf Schnee MUSS er bestehen, da es hier viel davon gibt ... wenn es denn welchen gibt.


    Werde halt erst mal weitertesten.


    Gruß Chris

    Hi Gogo,


    das war ja was ich beschrieben habe ... erst mal zur Nachbesserung auffordern und das kann, soweit ich in Bezug aufs BGB richtig informiert bin, in Form einer allgemeinen formlosen Mängelanzeige erfolgen. Dass der Ansprechpartner der Händler ist ist korrekt, da hatte ich mich vertan.
    Ist ähnlich wie in der Branche in der ich tätig bin, auch hier sind wir als Generalunternehmer für die Lieferung eines mängelfreien Bauwerks verantwortlich. Im Mangelfall erhalten wir die Mängelanzeige, worauf dann dem betreffenden Nachunternemer eine Mangelbeseitigungsaufforderung zugesendet wird. Ist z.B. die Heizanlage defekt, reklamiert dieser wiederum beim Hersteller. Allerdings haben wir in diesem den Zwischenschritt nicht da es nur Händler und Hersteller gibt.


    Frage ist nun, welche Möglichkeiten mein Händler hat, denn ihn trifft ja quasi keine Schuld und ich möchte auch vermeiden dass er auf den Kosten sitzenbleibt oder ich gar in eine rechtliche Auseinandersetzung mit ihm gehen. Möchte dort ja auch in Zukunft ein gutes Verhältnis haben und weitere Autos kaufen können. Also ähnlich wie Anybody sagt.


    Die Aussage aus der E-Mail ist diesbezüglich natürlich zuträglich, dürfte aber rechtlich irrelevant sein.


    Und nochmal, vorbehaltene Änderungen beziehen sich m.M. auf geringfügige Dinge die eben in Güte gleichwertig sind. Denn den Verkaufspreis habe ich auf Grundlage der Ausstattungsbeschreibung akzeptiert und würde daher auch keine Teile geringeren Wertes akzeptieren.


    Ich brauche die LEDs wiegesagt nicht, aber einen akzeptablen Gegenwert fände ich schon fair.

    Also ich sehe es wiegesagt ganz pragmatisch ... ich kann derart prima ohne LED-Blinker und unbeleuchteten Schminkspiegel leben. Und schröpfen will ich meinen Hersteller ja auch nicht. Wenn ich ihm aber lediglich ein kleines "goody" aus den Rippen leihere das ihm nicht wehtut und ich an mein Zubehör komme das ich gerne hätte und das mir sonst zu teuer wäre ... wieso nicht?


    Wichtig ist dabei nur, eigentlich habe ich dafür bezahlt!


    Bezüglich des Herantretens an Renault würde ich erst mal nicht so panisch vorgehen. Erst mal sachlich auf beschriebene Weise seinen eigenen Fall vorbringen und dann erst mal abwarten wie die denn überhaupt reagieren :thumbup:



    PS: online ist übrigens noch immer die Preisliste ab September 2015 mit LED ... also so wirklich scheint der Fall noch keine Bedeutung zu haben. Oder aber die nun folgenden Auslieferungen haben LED drin und bei denen vorher wird die Sache auf möglichst kleiner Flamme gekocht?

    Vertragsrechtlich kenne ich den Vorbehalt von Änderungen in dem Zusammenhang, dass falls im Laufe der Produktion z.B. Einbauteile nicht mehr geliefert werden können, auch welche eines anderen Herstellers verwendet werden können sofern sie in Art und Güte nicht abweichen bzw. nur geringfügig abweichen.


    Also kann der Hersteller nicht einfach anstelle eines Dieselmotors plötzlich eine Beziner liefern und ähnlich sehe ich das bei der Beleuchtung ... zumindest liegt m.M. eine geringere Güte vor.


    Also habe auch ich berechtigte Hoffnung, wie Willi schon schrieb, Minderung zu fordern. Und daher könntw ich mir gut vorstellen dass Renault sich am ehesten auf einen Sachleistungsausgleich einlässt. War bei unserem Modus ganz ähnlich, allerdings war dort der Händler schuld. Haben dann nen hübsch Satz Alus plus Reifen bekommen sowie eine Mittelarmlehne. Das lässt sich auch für den Händler/Hersteller besser verbuchen ;)


    Ich würde in diesem Fall wohl eine schriftliche Mängelanzeige schreiben. Zu klären wäre wohl noch die genaue gesetzliche Grundlage um sich auf entspr. Paragraphen beziehen zu könne. Dann Nachbesserung fordern und Wandlung ankündigen. Ich denke auf der Basis kann man gut mit denen verhandeln.