Also, heute bekam ich einen Rückruf meines Autohauses, er hat sich also tatsächlich um die Sache gekümmert. Die Antwort war eigentlich die, die ich mir schon hätte denken können.
Er habe mit seiner "Business Managerin" von Renault gesprochen, das Thema sei ihr nicht bekannt. Dann die alte Leiher von vorbehaltenen Änderungen. Und dann wurde es ein wenig dreist, denn plötzlich bezog er sich auf die neue Preisliste, in der ja der Schminkspiegel nur noch im Bose enthalten ist und auf den Begriff der LED-Heckleuchte, die man ja nach seinen Worten als Schlussleuchte oder Standlicht zu verstehen hätte und dass dort nichts von (LED) -Blinker und -Bremsleuchten stünde.
Geistige Randbemerkung: Hätte ihm noch sagen sollen, dass wenn er sich bezüglich der vertraglichen Ausstattung auf die 01.2016 Liste bezieht, ich ja nun 5 Jahre Garantie habe. Ist mir leider in dem Moment nicht eingefallen. Ich glaube da lasse ich noch ne E-Mail folgen, in der ich mich für den Hinweis bedanke und dass ich es sehr erfreulich finde nun die 5 Jahre zu haben ... Ich glaube dann kommt er in Sachen vertragliche Inhalte und Preisliste noch mal ins Grübeln ... welche gilt denn nun ... muss er mir die 5 Jahre geben oder den Ausgleich. Schon lustig die Situation
Ich habe ihn dann in ruhigem Ton(schon zum zweiten mal) erklärt, dass zunächst die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende Preisliste ausschlaggebend und bindend ist. Er behauptete dann doch glatt, dass er im Dezember keine Preislisten mehr hatte, hätte also die Papierlisten weggeworfen. Also bitte
Ich habe auch darauf hingewiesen dass lt. BGB 434 Abs. 1 alle Aussagen des Herstellers durch Werbung/Preislisten/Eigenschaftsbeschreibungen zum Zeitpunkt des Kaufes bindend sind, sofern vorab kein Hinweis auf abweichende Inhalte erfolgt.
Als er darauf etwas ins Schlingern kam habe ich dann eingelenkt und ihm zu verstehen gegeben dass ich die rechtliche Grundlage kenne und ich nicht beabsichtige in rechtlich anzugehen. Ich bat ihn lediglich, mein kulantes Zurücktreten von meinem Rechtsanspruch bei seinen künftigen Leistungen zu berücksichtigen und sich dann ebenfalls kulant zu zeigen.
Ich hatte ja bereits mehrfach geschrieben dass ich keinen Rechtsstreit möchte/brauche, welcher sich aber auf dieser Grundlage sehr einfach hätte durchsetzen lassen. Letztlich ist mir das gute Verhältnis zum AH wichtiger, als erstrittene 150, 300 oder 500€ und man kann sich danach nicht mehr ins Gesicht sehen und muss letzendlich wechseln. Bei gravierenderen Punkten hätte ich das sicher anders gesehen.
Auch wenn ich die Intention einer Schutzbehauptung nachvollziehen kann, fand ich die offensichtlich wissentliche Falschaussage des Händlers dennoch nicht in Ordnung. Ich gebe Ihm nun die Gelegenheit sich von einer besseren Seite zu zeigen. Auch ihm sollte klar sein, dass er kein Wasser in der Wüste verkauft und ich auch ganz schnell bei einem anderen Autohaus sein kann. Also hoffe ich nun auf ein entspannteres Verhältnis.