Nur zum Verständnis ... Du hast den Wagen als Euro 6b gekauft (welche er nach dem Update wohl anscheinend auch haben soll) und beklagst dass er 6d-temp nicht erreicht?
(keine Unterstellung, so hatte ich es verstanden)
Vertragsgegenstand war ein Wagen mit 6b ... hatte er zuvor womöglich nicht, nach dem Update (genaue Infos dazu gibt es leider nicht) aber schon. Worauf würdest du dann klagen wollen?
Du müsstest womöglich auf den Prüfstand (Update vorausgesetzt) und nachweisen dass der Wagen die 6b nicht schafft. Aber gut, ab wann die Beweislstumkehr eintritt hängt vom Kaufdatum ab, das ist mir in deinem Fall nicht bekannt ...
Grenzwerte, Realwerte und Erwartungen hin oder her, noch immer zählen die gesetzlichen Vorgaben und solange eine Verletzung dieser nicht nachgewiesen wurde (gerichtlich wohlgemerkt), liegt kein Verstoß vor. Dessen hat Renault mit dem Update vorgegriffen und solange es keine Festellungsklage oder wie nach neuestem Recht, eine einklagbare Musterfeststellungsklage gibt, sehe ich deine Chancen eher gering.
Den übrigen Heckmeck lasse ich unkommentiert bzw. werde ich ev. auch löschen ... braucht keiner, wir haben PM dafür.
Gruß Chris