Hallo, wie ich schon schrieb, zu den rechtlichen Dingen kann ich wenig sagen, möchte ich auch nicht, da ich nichts falsches sagen möchte. Gibt zuviel Leute die glauben weil es das Internet gibt, rechtliche Ratschläge geben zu können
Natürlich sind es Kleinigkeiten, die eben auch durch miteinander Reden geklärt und erledigt werden können - nur muss das Gegenüber zum Gespräch bereit sein
Da ich mir ja nicht sicher bin, ob und in welchem Umfang man die Mängel ansprechen sollte, unabhängig ob man von der Rechtslage einen Anspruch hat, fragte ich ja nach, wie das der Einzelne hier sieht und ob man, z.B. wegen der Instrumente und deren Kunststoffabdeckung, dies ein Einzelfall ist, oder das gar normal bei Renault ist, also der Händler gar nichts dafür kann.
Grundsätzlich sind die Mängel, für die eine Gutschrift erfolgte, auch detailliert festgehalten, das hat aber keinen Einfluss auf die weiteren, aktuell angezeigten Mängel deren Behebung angeregt wurde.
Noch sind keine Fristen gesetzt, kein Anwalt beauftragt, denn noch hoffe ich auf ein Gespräch- so wie es bei Übergabe stattfand mit dem Verkäufer.
@KlaDo. Finde es super nett von Dir, dass Du Dich so einbringst, nur ist mein Eindruck, dass vieles ein Anwalt anders sieht, dafür haben Sie ja auch studiert.
Kosten hätte ich aber keine, weder bei einer Abholung durch den Händler, noch durch eine Fahrt zum Händler. Denn diese Kosten müsste der Händler tragen.
Über juristische Winkelzüge kann und will ich mich aus den genannten Gründen nicht austauschen. Kann Dir aber, falls es soweit kommen sollte, mitteilen wie es der Fachmann sieht
Was ganz lieb wäre, kann mir jemand den Link nennen, wo das Thema Instrumententausch beim Kadjar besprochen wurde?
Würde die Sache doch einfacher machen und Renault vertraue ich schon, denke wenn die das Problem kennen, werden die hier auch auf Garantie tauschen, nur müsste ich noch für alle Garantieangelegenheiten einen guten Händler finden...
LG