Beiträge von Kati_HG

    Die Antwort von @Schibbahner ist zutreffend, sobald das Fahrzeug als verkauft gemeldet wurde kommt es als solches in die Datenbank.


    Dann geht die Aktivierung von selbst.


    Manchmal muss man den Händler ein wenig daran erinnern, diese Meldung auch abzusetzen.

    Mag sein, dass der Händler das "vergessen" hat. Nur hat Renault eben keine entsprechende Meldung, daher steht momentan alles still... ;(


    LG

    @Schibbahner.


    Gut möglich, meine Glaskugel ist gerade im Urlaub :D


    KlaDo, ich wollte damit sagen, dass wir uns doch nicht die Köpfe darüber heiß reden müssen, was denn nun rechtlich korrekt ist. Natürlich kann man sich über alles unterhalten, nur sollte man meiner Meinung mit dem Netzfund, Zitaten von Urteilen etc. nicht ganz so sorglos umgehen. Rechtliche Beurteilungen sind häufig Einzelfälle und müssen daher auch so bearbeitet und beurteilt werden.
    Häufig finden sich in Foren ähnliche Diskussionen. Mir hilft eher dabei, was der "gesunde Menschenverstand" sagt, was andere Personen meinen, ob sie auch auf eine Mangelbeseitigung bestehen würden etc.
    Ein Anwalt möchte doch Geld verdienen und soweit vertretbar und zulässig, auch für den Mandanten sein "Recht" durchsetzen.
    Was am Ende dabei raus kommt, weiß ich nur allzu gut :rolleyes: .


    Man kann aber generell sagen, dass der Händler - Garantie hin, oder her - in der Pflicht ist, und das eben aus dem Sachmangelrecht - fertig ;)
    Natürlich sind auch andere Konstrukte denkbar, die wären aber verhandelbar und da wiederhole ich mich jetzt, wenn Du einen Vertragspartner hast, der denkt schweigen und verweigern ist der beste Weg, ist man gezwungen Fakten zu schaffen.Obwohl man eigentlich nicht will.


    LG

    Lieber KlaDo,


    wie ich schon sagte, eine rechtliche Diskussion macht für uns Laien keinen Sinn ;)


    Aber Du hast recht mit dem Satz, Vor Gericht....... ;)



    @'Schibbahner - hatte wegen einer Frage Renault nochmals kontaktiert, da ich nun auch bei myRenault angemeldet bin :w0002: . Dort sagte man mir, automatisch geht da gar nischt.
    Der Händler muss die entsprechenden Services aktivieren. Eine Freischaltung erfolge dann innerhalb von 72 Stunden. Soweit die Theorie, wie die Praxis aussieht wissen hier wohl einige. Bin mal gespannt, wie das bei meinem Fahrzeug läuft.

    Ok, also warte ich. Der Typ in der HL sagte auch, dass er nicht aus dem Bereich ist, aber trotzdem versuchen würde zu helfen.
    Ich wollte ja Lokal kaufen, wie beim Gemüse etc. :) , der Händler aber war ein A......., sorry :saint:
    Nein, ärgern lasse ich mich nicht - versuche alles easy zu nehmen. Zu dumm nur, dass ein Teil die Gewährleistung betreffen und ein Teil Garantie und genau hier hätte der Händler nur den Dialog suchen müssen. Was soll ich machen?!
    Klar ist der Händler für mich eigentlich durch, nur müssen bestimmte Mängel höchstwahrscheinlich über ihn laufen und dann kann er auch gleich die Garantie Angelegenheiten machen. Es sei denn, er bleibt bei seiner Haltung und verweigert, dann hätte ich es einfacher :whistling:
    Puh Leute, ganz schön stressig, aber sehr lieb mir hier zur Seite zu stehen, danke :w0015:


    Muss mal ins Bett, morgen ist im Büro eine Menge los. Melde mich wieder, gute Nacht
    LG

    Hi, nö warum sollte ich böse sein. Nur warst Du bei den Gesprächen mit dem Verkäufer dabei? -genau.
    Ich bin ein sehr höflicher, hilfsbereiter und unkomplizierter Mensch. Das ist wohl auch der Grund,warum mich einige Leute versuchen über den Tisch zu ziehen.
    Jeder hat eine eigene Toleranzgrenze, was für ihn noch akzeptabel ist und was nicht. Denke, dass die Einigung bei Übergabe für beide Seiten mehr als fair war. Kann mich daran erinnern, dass einige meinten, sie hätten das Auto gar nicht abgenommen.
    Was die Internet Dienste betrifft, kann ich nur das wiedergeben was Renault gesagt hat, der Verkäufer meinte auch, dass er wohl davon ausging, dass das aktiviert wurde. Denn das müsse das Autohaus veranlassen.
    Der Verkäufer wollte sich wieder melden, leider hat er das nicht getan.
    Aber was Du offensichtlich falsch verstanden hast, der Verkäufer ist eigentlich nicht das Problem, ganz im Gegenteil- der war nett ;) , auch hat er mir gewisse Sachen am Auto auch erklärt. Hat sich schon Zeit genommen.
    Die BA - zugegeben- wir werden keine Freunde :/:w0016: . Auch wenn ich ein'ges schon gelesen habe, verstanden habe ich es nicht und ausprobieren ist viel schöner, prägt sich besser ein :)
    Ich fahre lieber und freue mich, wenn alles funktioniert und wenn mal nicht, habe ich ja die Möglichkeit zu fragen und wenn ich noch mehr Glück habe, treffe ich auf liebe, hilfsbereite Menschen.


    Mein Navi kann ich bedienen, vom ersten Tag an, sonst wäre ich auf der Autobahn verschollen, musste ja vom Händler nach Hause 260 Kilometer fahren :w0001:
    LG

    Hallo, wie ich schon schrieb, zu den rechtlichen Dingen kann ich wenig sagen, möchte ich auch nicht, da ich nichts falsches sagen möchte. Gibt zuviel Leute die glauben weil es das Internet gibt, rechtliche Ratschläge geben zu können ;)
    Natürlich sind es Kleinigkeiten, die eben auch durch miteinander Reden geklärt und erledigt werden können - nur muss das Gegenüber zum Gespräch bereit sein 8)
    Da ich mir ja nicht sicher bin, ob und in welchem Umfang man die Mängel ansprechen sollte, unabhängig ob man von der Rechtslage einen Anspruch hat, fragte ich ja nach, wie das der Einzelne hier sieht und ob man, z.B. wegen der Instrumente und deren Kunststoffabdeckung, dies ein Einzelfall ist, oder das gar normal bei Renault ist, also der Händler gar nichts dafür kann.
    Grundsätzlich sind die Mängel, für die eine Gutschrift erfolgte, auch detailliert festgehalten, das hat aber keinen Einfluss auf die weiteren, aktuell angezeigten Mängel deren Behebung angeregt wurde.
    Noch sind keine Fristen gesetzt, kein Anwalt beauftragt, denn noch hoffe ich auf ein Gespräch- so wie es bei Übergabe stattfand mit dem Verkäufer.


    @KlaDo. Finde es super nett von Dir, dass Du Dich so einbringst, nur ist mein Eindruck, dass vieles ein Anwalt anders sieht, dafür haben Sie ja auch studiert.
    Kosten hätte ich aber keine, weder bei einer Abholung durch den Händler, noch durch eine Fahrt zum Händler. Denn diese Kosten müsste der Händler tragen.


    Über juristische Winkelzüge kann und will ich mich aus den genannten Gründen nicht austauschen. Kann Dir aber, falls es soweit kommen sollte, mitteilen wie es der Fachmann sieht :saint:


    Was ganz lieb wäre, kann mir jemand den Link nennen, wo das Thema Instrumententausch beim Kadjar besprochen wurde?
    Würde die Sache doch einfacher machen und Renault vertraue ich schon, denke wenn die das Problem kennen, werden die hier auch auf Garantie tauschen, nur müsste ich noch für alle Garantieangelegenheiten einen guten Händler finden...


    LG

    Von Spaß kann da keine Rede sein, oder warum meinst Du, habe ich schon vor Ort eine einvernehmliche Lösung für die vor Ort reklamierten Mängel mit dem Händler gefunden.


    Warum er jetzt meint außen vor zu sein, verstehe ich nicht - muss ich aber auch nicht.


    Es wurde alles versucht um eine Eskalation zu vermeiden- leider nur von meiner Seite.


    Auch hat der Händler noch nicht die Dienste aktiviert, sodass ich aktuelles Kartenmaterial etc. kostenlos die nächsten 36 Monate nutzen kann - so jedenfalls Renault auf Nachfrage.


    LG

    Hallo KlaDo,


    ganz so einfach ist es nicht.
    Aber lassen wir das.
    Entscheidend ist, dass es wichtig ist, dass das Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr, wie z.B. bei einem Vorführfahrzeug bewegt wurde.
    Eine Kilometergrenze gibt es für Juristen nicht.
    Wichtig ist, was im Einzelfall geregelt wurde. So ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Fahrzeug mehr als 10 Kilometer auf dem Tachometer hat und dennoch als Neuwagen gilt, da u.a. auch Fahrten zur Befüllung des Tanks regelmäßig nicht zu beanstanden sind.
    Keiner wird erwarten, dass sein Auto z.B aus Übersee geflogen ist, oder von A nach B geschoben wurde :D
    Noch eins, Fabrikneu (Neuwagen) ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit Mängelfrei, das widerspräche der allg. Lebenserfahrung.
    Welchem Namen ich einen Vertrag gebe ist irrelevant, entscheidend ist, was vertraglich geregelt wurde :!:
    Kleiner Hinweis von mir - Infos habe ich von einem Anwalt :w0016: Ich bin nur eine Sekretärin :w0020:


    LG

    Da hast Du auch recht. Aber ist nicht meine Art, so auf dem Busch zu klopfen.
    Bin eher traurig und enttäuscht, dass man so dreist ist und hofft aus der Nummer so raus zu kommen.
    Sicherlich wäre ein Weg ohne Rechtsstreit schöner und würde mir an meinem neuen Fahrzeug mehr Freude bereiten.
    Der Hersteller ist nun auch involviert. Mal schauen, wie er zu seinem Produkt steht und wie er mit dem Händler hoffentlich eine gütliche Einigung herbeiführen kann.
    7 Tage kann das dauern....


    LG und Danke für die Teilnahme an meinem Problem mit Fahrzeug und nun leider auch mit dem Händler (Filialbetrieb NRW)

    Hi Klado, da bist Du leider auf dem Holzweg. Grundsätzlich ist eine Tageszulassung ein Neuwagen, nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht und diese sind bei meinem Fahrzeug nicht erfüllt.