Zum Thema:
Laut Aktenlage ist ein Haubenlifter grundsätzlich zulässig.
Da das Crashverhalten allerdings betroffen sein kann, sollte dies vor Ort, wenn das Fahrzeug zur Verfügung steht, besprochen werden.
Ich schlage vor, dass Sie an Ihrer TÜV-Station, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden, mit dem Sachverständigen die Änderung vorher im Rahmen eines Beratungsgespräches durchsprechen, damit Sie Planungssicherheit haben.
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Sollten Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie dieses unter der kostenlosen Tel-Nummer 0800-80 70 600 vereinbaren.
Beratungen werden zum Gebührensatz von momentan 32,00 Euro je Viertelstunde berechnet. Dieser Betrag kann ggf. teilweise auf die spätere Begutachtung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kampmann
TÜV NORD Mobilität
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