Hatte schon mal für die Farbe Ural Grün gesucht, aber nichts passendes gefunden !
Hat vielleicht jemand einen Tip !
Beiträge von Don Flens
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Folgendes Statement (zwecks Übersicht auf's Wesentliche gekürzt) hat der TÜV an EVOTRONIC geliefert, das in Briefform auf Wunsch bei Kauf des Gerätes mitgegeben wird. Offensichtlich sind sich sogar versch. TÜVs bei ordentlicher (!) Recherche einig (im Gegensatz zu der pauschalen Antwort/Ablehnung aufgrund meiner Mail-Anfrage) :
"... Bei der EVOTRONIC DYNAMIC handelt es sich um ein elektronisches Bauteil welches die Pedalkennlinie ... moduliert. ... wird kein Kennfeld der elektronischen Motorsteuerung geändert bzw. kann nicht auf diese Einfluss genommen werden. ...Das Bauteil muss auf Grund seiner Bauart über eine Genehmigung nach der ECE-R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) verfügen. Dies ist ... dokumentiert gegeben. Eine Einbauabnahme ist ... nicht zu fordern und bei ECE-Genehmigungen nicht vorgesehen.
Bezüglich Änderungen die sich aus der Umrüstung ergeben ist der Beispielkatalog des §19 STVZO ... zu Grunde zu legen ... läßt sie sich keinem der dort beschriebenen Sachverhalte zuordnen. ... dass ein Teilegutachten oder eine ABE ... nicht vorgesehen ist. ..."Und hier noch was von DTE:
"wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:
Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich.
Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert.
Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.
Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)
seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.
Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.
Fazit: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind."Da ich ja immer alles hinterfrage habe ich bei meiner Suche nach Antworten mal das hier gefunden. Was das AH dazu sagt wenn man das verbaut steht auf einem anderen Blatt wegen der Garantie von Renault, aber der TÜV sagt hier klar aus das es legal ist , wenn man es einbaut , ohne das es eine Abnahme braucht .
Gruß Don Flens
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Schön zu lesen das es seit Oktober 2016 keine Probleme mehr mit USB Anschlüssen gibt , oder alle auftretenden Probleme mit der /den angegebenen Lösung/en zu fixen sind !
Schön das es so ist .
Oder liege ich falsch ?
Gruß Don Flens
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Muss man den laufen lassen ? Steht das irgendwo ?
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Die Probefahrt in einem Limited Deluxe war sehr leise , aber ich war da auch noch auf anderes Fixiert.....
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Für nur 14 Euronen , gibt es so was billiger ? taugt so eine Hülle was ?
Zerkratzt die Keycard schnell, braucht man überhaupt eine Hülle, könnt ihr mal bitte berichten .
PS.: die haben auch eine Blümchenhülle für die Frau .
Gruß Don Flens
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Sind die 2019 an dieser Stelle Nachgebessert? Oder hat Renault den "Fehler" gleich noch mal mit aufgelegt?
Gruß Don Flens
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Hallöchen , haben die 2019 denn LED Kennzeichenbelkeuchtung ? habe mit erschrecken festgestellt das im Kofferaum noch die Glimmelemente verbaut sind und habe gleich mal die LEDs dafür bestellt. (Hat ja eigendlich noch bis Mai Zeit , aber was man hat , hat man )
Nu habe ich noch keinen Kadjar im dunkeln vor mir gehbt und auch selber beim freundlichen A H nicht geprüft.Könnte mal jemand bei seinem 2019 nachsehen, denn ich fände es peinlich dem Kunden fast 1000€ abzuknöpfen für die LED Beleuchtung und dann beim Kennzeichen Glühwürmchen einsetzen ....
Also bitte mal nachsehen und bescheidgeben , dann kann ich da auch bei Bedarf schon mal bestellen.Gruß Don Flens
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Ich kann auch in diesem konkreten Fall keine Schuld von Renault als Hersteller erkennen, wenn die Werkstatt einen Schaden an der Plastik verursacht hat.
Da stehe ich voll hinter dir .
Gruß Don Flens
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Ich hab ne zimlich kleine Frau , und sie findet das gut, Band dran und runterziehen.
Ein Must Have ist es nicht , aber wenn es das gibt für ne schmale Mark , dann finde ich das Sinnvoll (für uns ).Nur bin ich jemand der lieber auf der sicheren Seite steht , deshalb die Frage beim TÜV.