Erstens.
Das Wort "schröpfen" bedeutet, jemandem auf hinterhältige Weise etwas abnehmen. Ich glaube, hier will jeder nur das, was er z.B. im Quelle-Katalog bestellt hat und zwar ein Radio mit Digitalanzeige und nicht eins mit Analog.
(vlt. gibts ja demnächst wieder den Analogtacho im Kadjar, wenn Renault hier mitliest. Gute Chancen hier den Endkunden zu schröpfen, hätte Renault ja.)
Zweitens.
Bevor man klagt, muss man nachbessern lassen und zwar zweimal.
Und drittens.
Klagt man gegen den, der einen etwas verkauft hat. Und das ist nicht Renault, sondern der Händler oder das AH Meier, Müller, Schulze, der Autos der Marke Renault verkauft.
Und da jeder einen anderen Händler hat, würde es mit einer Sammelklage schlecht bestellt sein. Ausgenommen davon, das es sowas nur in den USA gibt. (die meisten kennen das von den us-amerikanischen Fernsehserien)
Sammelklage
Und viertens.
Was haltet ihr von dieser Aussage, die aufgrund meiner direkten Anfrage bei Renault als Antwort kam ?
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.12.2015.Während der Produktion des Renault Kadjar kommt es regelmäßig zu Aktualisierungen des Modells. Es ist nicht immer möglich, dass unsere Vertragspartner ein aktuelles Model in der Ausstellung haben. Sollten Sie sich für einen Renault Kadjar entscheiden wird dieser nach der aktuellen Vorgabe und laut Preisliste ausgeliefert.
Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.Sie erreichen uns per Telefon unter der Rufnummer 02232 - 73 76 00 von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr oder per E-Mail unter der Adresse dialog.deutschland@renault.de.
Mit freundlichen Grüßen
DIREKTION KUNDEAbteilung Kundenbetreuung
Da ich momentan bzgl. meines Kadjar im Bestellstatus bin, bleibt mir derzeit eh nur warten.