Hallo Ptown,
ich bin mittlerweile fündig geworden. Ich habe mir von Hansen das TÜV- Teilegutachten vorab schicken lassen, das dann meinem Freundlichen gezeigt und der hat mit dem TÜV- Prüfer geredet.
Fazit: Alles easy und die Dinger bestellt. Habe eben die Mail von Hansen bekommen mit der Versandbestätigung.
Nach Vorführung der angebauten Teile kann man dann mit der Prüfbescheinigung, die von denen ausgestellt wird rumfahren. Das ist dann wie eine ABE, die mitgeführt werden muß. Wer mag kann die Verbreiterung auch eintragen lasse. Dann entfällt die Mitnahme der Bescheinigung.
Alles genau wie Du es auch beschreibst. Das gilt aber nur für diese Verbreiterung. Wenn da was von Festigkeitsprüfung etc. steht, muß das Fahrzeug abgenommen werden.
Zitat: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme.......
Freue mich schon auf die neue Optik.