Nach wie vor ist seitens des Renault Autohauses der Leihwagen bei Garantieabwicklungen eine freiwillige Sache, Anspruch besteht nur, wenn das Fahrzeug über die Mobilitätsgarantie eingeschleppt wird, selbst wenn ich die nur 50 Meter vor dem AH anrufe. Ein gutes AH sollte und wird immer einen Leihwagen seinerseits stellen, keine Frage. Aber den Anspruch, ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen, gibt es dann nicht.
Ich bekomme meist einen Clio, wenn ich allerdings höflich erwähnt habe, dass ich eigentlich ein größeres Fahrzeug benötige, war das bisher aber auch nicht wirklich ein Problem.