So ganz verstehe ich den Passus jetzt nicht.
Zum Einen sprechen wir hier nur über das Begrüßungslicht, wo vorne und hinten das Licht angehen soll, danach sind die Rückleuchten aus und nur das Tagfahrlicht vorne bleibt an.
Zum Anderen, wenn ich das richtig interpretiere, kann das aber auch nicht wirklich stimmen, weil z.B. der Megane 4 tagsüber sowohl vorne das Tagfahlicht, als auch hinten die sogenannten "Always-On" Leuchten, die gleichzeitig das Rücklicht sind, an hat.
Wenn es denn tatsächlich so wäre, das selbst beim Kadjar vorne und hinten die Leuchten tagsüber an wären, was wäre dann nicht legal?
Ich gehe mal davon aus, das bevor die Fahrzeuge auf den Markt kommen, die Hersteller schon wissen, was darf oder nicht, bzw. dementsprechend dieses zugelassen wird.
Vielleicht gilt diese Norm ja nur bei Nachrüstungen.
Ich denke, das es einfach nur damit zu tun hat, das jetzt das Tagfahlicht vorne gleichzeitig den Blinker bildet und Renault das irgendwie noch nicht so ganz umgesetzt bekommen hat, aber das ist reine, persönliche, Spekulation.
Die Facelift-Fahrer unter uns werden ja in absehbarer Zeit auch in den Genuss kommen
.