Habe es heute mal getestet, ich habe keine Verzögerung.
Bei mir ist grundsätzlich Bluetooth am Handy ausgeschaltet, erst wenn ich im Auto sitze, schalte ich es ein. Vielleicht hat es damit zu tun, dass die Verbindung grundsätzlich neu aufgebaut wird.
Beiträge von Schibbahner
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Die regelmäßige Wartung in einer Renault Vertragswerkstatt ist natürlich die Grundvoraussetzung, dass man Anspruch darauf hat.
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Die Mobilitätsgarantie hat mit der Wartung nichts zu tun, diese greift, wenn das Fahrzeug im Rahmen der Garantie Probleme verursacht. Steht aber auch alles in den Rahmenbedingungen der Mobilitätsgarantie.
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@Pogo23:
Wie schon bereits nachgefragt, nenne uns diesbezüglich bitte die Quelle!Das hier liest sich meiner Meinung nämlich anders:
https://www.focus.de/finanzen/…ab-heute_id_11690468.html
https://www.computerbild.de/ar…assenverkehr-8290304.html
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1Insbesondere unter Punkt 6 im PDF Dokument des Bundesrates steht (Zitat):
Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig.
Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen. -
@Marc Kadjar:
Ich komme auch vom Megane4, der Grund war in erster Linie, dass meiner so einige Kinderkrankheiten hatte, die Renault seit der Markteinführung Januar 2016 bis zum heutigen Tage nicht in den Griff bekommt. Zum guten Schluss war es dann das häufig auftretende Problem beim TCe120, dass die Stirndeckeldichtung undicht war und der Motor raus musste. Optisch fand/finde ich den Megane4 das schönste Fahrzeug in seiner Klasse. -
Woher hast Du denn diese Info genau?
Nach wie vor wird in allen bekannten Quellen im Netz ausschließlich die Nutzung untersagt, bei gleicher Strafe, wie Du sie genannt hast. Selbst unter der Suche "Neues Gesetz" wird nichts angezeigt.
Mal abgesehen davon, sind wir in Deutschland eines der Länder, wo die Strafe noch am geringsten ausfällt. -
Ich glaube, weder noch, @snakebody meinte wohl, zwischen Betamax und Video2000 wäre eher VerHandlungsSache
@snakebody:
Bitte keine Gags mehr in diese Richtung, die ganz Alten haben gerade Orientierungsprobleme.
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Wenn Du bzgl. der Mobilitätsgarantie noch was erreichen kannst (bzgl. kostenlosem Leihwagen), oder aber Deine Mitgliedschaft im ADAC den Transport in Deine Werkstatt nach Wahl beinhaltet (also einen Renault Vertragspartner), dann ist das eigentlich ein gutes Angebot.
Kann ja sein, dass Dein Händler Dir diesen zusagt, wenn dem so ist, schriftlich mit auf den Kaufvertrag und zuschlagen.
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Was ist mit der Mobilitätsgarantie gemeint?
Gleiche Leistung hat man doch auch durch einen Schutzbrief, bspw. über den ADAC oder die Autoversicherung.
Nur über die Mobilitätsgarantie hast Du, wenn Dein Fahrzeug darüber eingeschleppt wird, Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen.
Sollte selbst dann genutzt werden, auch wenn Du gerade mal 100m vor Deinem Autohaus liegen bleibst. Das AH ist nicht verpflichtet, Dir einen Leihwagen zu stellen, das ist reine Kulanz. Wirst Du eingeschleppt, hast Du aber Anspruch darauf. -
Was die Ausstattung angeht, solltest Du diese bei gleichem Modelltyp mal mit einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt gefertigt wird, vergleichen, da kann es Abweichungen geben. Was die Garantie angeht, gibt es da keine Probleme. Nur was die Mobilitätsgarantie angeht, da musst Du Dich im Bedarfsfall mit dem eigentlichen Herkunftsland in Verbindung setze und dort die Assisatance anrufen.