Beiträge von Schibbahner

    @Pogo23:
    Wie schon bereits nachgefragt, nenne uns diesbezüglich bitte die Quelle!


    Das hier liest sich meiner Meinung nämlich anders:
    https://www.focus.de/finanzen/…ab-heute_id_11690468.html
    https://www.computerbild.de/ar…assenverkehr-8290304.html
    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Insbesondere unter Punkt 6 im PDF Dokument des Bundesrates steht (Zitat):
    Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig.
    Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen.

    @Marc Kadjar:
    Ich komme auch vom Megane4, der Grund war in erster Linie, dass meiner so einige Kinderkrankheiten hatte, die Renault seit der Markteinführung Januar 2016 bis zum heutigen Tage nicht in den Griff bekommt. Zum guten Schluss war es dann das häufig auftretende Problem beim TCe120, dass die Stirndeckeldichtung undicht war und der Motor raus musste. Optisch fand/finde ich den Megane4 das schönste Fahrzeug in seiner Klasse.

    Woher hast Du denn diese Info genau?
    Nach wie vor wird in allen bekannten Quellen im Netz ausschließlich die Nutzung untersagt, bei gleicher Strafe, wie Du sie genannt hast. Selbst unter der Suche "Neues Gesetz" wird nichts angezeigt.
    Mal abgesehen davon, sind wir in Deutschland eines der Länder, wo die Strafe noch am geringsten ausfällt.

    Wenn Du bzgl. der Mobilitätsgarantie noch was erreichen kannst (bzgl. kostenlosem Leihwagen), oder aber Deine Mitgliedschaft im ADAC den Transport in Deine Werkstatt nach Wahl beinhaltet (also einen Renault Vertragspartner), dann ist das eigentlich ein gutes Angebot.
    Kann ja sein, dass Dein Händler Dir diesen zusagt, wenn dem so ist, schriftlich mit auf den Kaufvertrag und zuschlagen :thumbup: .

    Was ist mit der Mobilitätsgarantie gemeint?


    Gleiche Leistung hat man doch auch durch einen Schutzbrief, bspw. über den ADAC oder die Autoversicherung.

    Nur über die Mobilitätsgarantie hast Du, wenn Dein Fahrzeug darüber eingeschleppt wird, Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen.
    Sollte selbst dann genutzt werden, auch wenn Du gerade mal 100m vor Deinem Autohaus liegen bleibst. Das AH ist nicht verpflichtet, Dir einen Leihwagen zu stellen, das ist reine Kulanz. Wirst Du eingeschleppt, hast Du aber Anspruch darauf.

    Was die Ausstattung angeht, solltest Du diese bei gleichem Modelltyp mal mit einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt gefertigt wird, vergleichen, da kann es Abweichungen geben. Was die Garantie angeht, gibt es da keine Probleme. Nur was die Mobilitätsgarantie angeht, da musst Du Dich im Bedarfsfall mit dem eigentlichen Herkunftsland in Verbindung setze und dort die Assisatance anrufen.

    ... dass in der Einlauf-Phase der Motor mehr verbraucht, als dann später mit mehr Tkm, das ist halt schon ganz normal..

    Wobei ich das bei meinem eigentlich nicht wirklich beobachten konnte.
    Hängt sicher auch damit zusammen, dass ich den gut 1.500km nach Handbuchvorgabe eingefahren und bis 3.000km noch schonender behandelt habe, aber bis jetzt (15.000km) eigentlich immer konstant der von mir bereits angegebene Verbrauch.


    Und fährst du auch öfters mal längere Strecken auf Landstraße oder mehr nur Kurzstrecke und "Stadtverkehr"...?

    Das wäre natürlich noch interessant, zu erfahren, bei reinem Stadtverkehr liege ich natürlich auch höher, so 8.0 - 8.2 Liter.


    Wahrscheinlich muss der Wagen von @megane2000 einfach nur mal an den Tester und eingestellt werden.

    Aber damals war es wohl sehr wichtig, dass das Auto eine normale Handbremse hat, und keine Fuß-Festellbremse wie z.B. früher gerne bei Mercedes, und wohl auch keine el. Feststellbremse...

    Wie schon geschrieben, Fahren auf öffentlicher Straße ausschließlich nach bestandener Prüfung,. Finde ich cool, wie das bei euch gehandhabt wird :thumbup: .
    Wie sieht das denn versicherungstechnisch aus, wer kommt denn dafür auf, wenn was passiert?


    Mein Sohn, der seinen Lappen vor gut 8 Jahren gemacht hat, durfte sogar mit eingeschalteten Parksensoren fahren. So richtig Autofahren lernen die heute nicht mehr, dürfen von Anfang an den elektronischen Kram einsetzen (außer die Einparkhilfe, aber das kommt bestimmt auch noch) ^^ .
    Jetzt steht die Überlegung an, dss Niveau der schriftlichen Prüfung herunterzusetzen, weil soviele durchrasseln. Wird immer schlimmer bei uns ;( .
    Wer zu faul zum lernen oder zu dämlich ist, sollte auch nicht hinters Steuer ^^ .