Beiträge von Schibbahner

    Bei Deiner R-Link SW Version handelt es sich um die letzte offizielle Version, die Du selbst updaten konntest, da musst Du eigentlich nichts machen. Ich würde Dir vorschlagen, die Software Version 7 installieren zulassen, das geht aber nur im Autohaus. Sag dort, Du hast ständig Verbindungsabbrüche mit Deinem DAB Empfang, dann läuft das über Gewährleistung. Diese SW Version kannst Du selbst nicht einspielen, da es sich nicht um ein Update, sondern eine Neuprogrammierung Deines R-Links handelt.
    Laut Deinem Navi Karten hat Dein Kadjar scheinbar noch nie ein Karten-Update gesehen, so würde ich das interpretieren.
    Das Du nur die Uralt-Version der Navi-Karten angeboten bekommst hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Du eigentlich nicht mehr Update-berechtigt bist, warum Du noch immer aktiv angezeigt wirst, das solltest Du, wie bereits erwähnt, mal mit Renault in Brühl klären. Dort direkt mit der Multimedia Abteilung verbinden lassen.
    2016 wurden die Fahrzeuge von Renault auch nur mit 1-Jahres-Verträgen in Bezug auf Navi-Karten ausgeliefert, die 3 Jahre inklusive gab es erst ab 2017 (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe).
    Meine persönliche Empfehlung: Lass doch erst Mal in Deinem AH das R-Link auf Version 7 aktualisieren, in der Zeit hat sich das auch sicher mit den Karten in Brühl geklärt. Wenn Bedarf, Vertrag neu aktivieren lassen und dann die Karten aktualisieren

    Das Extended Grip, ist wie ein halber Allrad, also nichts schlimmes,da es nur bis 40 kmh geht.
    Aber wie gesagt, jeder muss es für sich entscheiden...

    Na ich denke, wie und bis wieviel Km/h das System arbeitet, spielt im Extremfall bzgl. des Versicherungsschutzes sicher keine Rolle mehr ;) .
    Aber ich gebe Dir recht, jeder mag das für sich selbst entscheiden und verantworten, ob er Veränderungen dieser Art vornimmt oder nicht, also alles gut ^^ .

    Dann könnte man weiter gehen, Austausch der Halogen in LED Scheinwerfer, passiert nachts ein Unfall, wäre dieser nicht passiert wenn die Halogen verbaut sind.

    Darum geht es ja gar nicht, sondern, dass das Fahrzeug eben mit Nachrüstungen versehen ist, die nicht zur Standardausstattung gehören und sich dies ggf. versicherungstechnich negativ auswirkt.


    Bzgl. des Extended Grip wäre ich da noch vorsichtiger, zumindest, was die Aktivierung angeht, so etwas sollte fachmännisch aktiviert und insbesondere abgenommen sein, d. h., hat die Werkstatt das beispielsweise installiert wäre das mit einer Rechnung belegbar.
    So meine Meinung.

    Deinen Einwand, @Pogo23, halte ich für sehr berechtigt, das Fahrzeug wird ja mit einem System nachgerüstet, wofür dieses Modell nicht ausgelegt, bzw. freigegeben ist. Zudem kommt, das die Nachrüstung nicht durch eine Fachwerkstatt durchgeführt und ggf. abgenommen ist. Immerhin handelt es sich hierbei ja um eine Maßnahme, die nicht unerheblich mit dem Fahrwerk zu tun hat.

    Der Kadjar bekommt das Easy-Link erst mit dem neuen Modell, soll 2021 aud den Markt kommen, "unser" Facelift wird bis dahin weiter das R-Link 2 haben.


    @Cheesy:
    Ausnahme, statt neues Modell, wird der Megane 4 dieses Jahr sein, der bekommt sogar als Facelift das Easy-Link.