Alles anzeigenNun soeben die Rückantwort des Autohauses erhalten:
Sehr geehrter Herr "ARON",
ich hätte mich heute sowieso bei Ihnen gemeldet. Wir haben gestern eine Nachricht von Renault erhalten.
Wir bereits zuvor mitgeteilt, hatten wir Renault informiert und Ihr Anliegen vorgebracht. Wir hatten um eine Stellungnahme gebeten und auch bereits Ihr Ansinnen vorgetragen, dass Sie das Fahrzeug gerne zurück geben würden und vom Kaufvertrag zurück treten möchten.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag setzt das Voliegen eines Mangels voraus. Dieser liegt nach Anischt von Renault nicht vor. Das von Ihnen bemängelten Schalt- bzw. Getriebeverhalten des Fahrzeuges ist nach Ansicht von Renault Stand der Technik und produktionskonform. Dieses Verhalten weisen alle Renault Kadjar auf. Es handelt sich daher nach Ansicht von Renault um keinen technischen oder konstruktionsbedingten Fehler.
Da Renault einem Rücktritt des Kaufvertrages und damit einer Rücknahme des Fahrzeuges nicht zustimmt, können wir Ihrem Vorschlag auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leider ebenfalls nicht zustimmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Vorschlag nur mit Unterstützung des Herstellers entsprechen können. Da dieser leider nicht zustimmt, sind uns mehr oder weniger die Hände gebunden.
Wir haben intern noch einmal Rücksprache gehalten, ob wir Ihr Problem anders beheben können, sind allerdings hier auch zu keinem Ergebnis gekommen. Ich bedaure dies, kann hier z.Z. jedoch keine Lösung anbieten.
Mit freundlichem Gruß
Aus meiner Sicht hat das was. Franzosen veredeln ein japanische Auto und bei Probleme sind es Verhalten die produktionskonform sind, sowie alle Kadjar´s mir edc haben. Auch gibt es keine Lösung in dem Fall. Bin gespannt was Schweden, Norweger oder Finnen dazu sagen werden, bzw. wenn mal ein harter Winter kommt und Kadjar ohne Vortrieb auf den Straßen rumstehen!?
Hat jemand eine Idee?
Hallo Aaron,
Dein Vertragspartner ist der Händler und nicht Renault Deutschland. Was Renault Deutschland geschrieben hat oder nicht, ist völlig egal und hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Wenn Dein Fahrzeug defekt ist und noch die gesetzliche Gewährleistung besteht, hast Du das Anrecht auf ein neues Fahrzeug - vorausgesetzt - der Händler hat mindestens zwei Mal ohne Erfolg nachgebessert.
In diesem Fall muss laut Dir der Händler ein neues Fahrzeug liefern - eine Nutzungsentschädigung für den "Altwagen" darf Dir nicht berechnet werden.
Es handelt sich um geltendes Recht (BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008). Über diese Entscheidungen kann sich weder Renault Deutschland, noch der Händler hinwegsetzen.
https://autokaufrecht.info/200…gung-bei-ersatzlieferung/
Ich schreibe Dir aus Erfahrung und nicht aufgrund von Spekulationen oder Halbwissen. Mein neuer Wagen kommt im Juni im Rahmen der Gewährleistung.
Viele Grüße
Genion