Beiträge von Genion

    Hallo Skifan,


    Dein Kommentar mag vieleicht stimmen ....


    Unstrittig sind jedoch die Abgaswerte, die nicht nur zu einem zusätzlichen Wertverlust führen.


    Abgesehen davon wird es auch für diese Fahrzeuge Fahrverbote geben.


    Ich vertrete die Meinung, dass ich unter diesen Gesichtspunkten bei der Vertragsunterzeichnung arglistig getäuscht wurde. Das Fahrzeug hat einen Mangel, der nicht zu beheben ist.


    Selbstverständlich kann man das tolerieren. Der VW Konzern hätte sich über diese Toleranz bestimmt gefreut. :):):)


    Viele Grüße


    Genion

    Hallo Cheesy,


    für die Problem aus 2017 hat mir der freundliche Händler im Rahmen der Gewährleistung einen neuen Kadjar ohne Nutzungsentschädigung vor die Tür gestellt.


    Dieser neue Kadjar 1,5 dCi Bj. 06.2017 ist von dem Abgasskandal betroffen und mit einem Software-Update ist dieses Problem nicht zu lösen.


    Aus diesem Grund habe ich mich auch nicht an den Geprächen zu dem Thema in dem Forum beteiligt. Renault wollte die Kundschaft besänftigen und das gute Gefühl vermitteln, dass der Dieselmotor nunnehr "sauber" ist :):):) . Allem Anschein nach hat das auch funktioniert. Die Realität sieht anders aus.


    Renault hat die betroffenen Motoren vom Markt genommen. Warum nur???


    https://www.wvr-law.de/renault-abgasskandal/


    https://www1.wdr.de/wissen/tec…nault-abgastests-100.html


    https://www.anwalt.de/rechtsti…-zurueckgeben_145341.html


    https://www.bussgeldkatalog.org/renault-diesel-skandal/


    Betroffene Fahrzeuge von Renault

    • Renault Kadjar 1.6 (Euro 6)
    • Renault Kadjar 1.5 (Euro 6)
    • Renault Scenic 1.6 dCi (Euro 6)

    Dieser kleine Einblick sollte reichen um eine Entscheidung zu treffen.


    Viele Grüße


    Genion

    Hallo liebe Mitglieder,


    eine Berichterstattung im Fernsehen, in Bezug auf den Abgasskanal, hat mich dazu bewegt einen Rechtsanwalt einzuschalten um mein Fahrzeug
    im Rahmen der Gewährleistung zu tauschen. (Im Rahmen der Gewährleistung = Lieferung eines Neufahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung)
    Der Tausch im Rahmen der Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit einer Wandlung des Kaufvertrages.


    Das Kadjar Diesel 1.5 hat einen schwerwiegenden Mangel, der nicht mit einem Trostpflaster (Software-Update) zu beheben ist.
    Genau genommen wurde man bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages arglistig getäuscht.



    Viel Grüße


    Genion

    Bei meinem Kadjar fängt ab einer Geschwingkeit von ca. 160 km/h die Motorhaube an zu "schlagen".


    Vergleichbar mit einer geöffneten, arretierten Motorhaube.


    Es entstehen keine Klappergeräusche aber die Bewegung ist sehr deutlich erkennbar und beängstigend.


    Die Einstellungen durch den Renault Händler blieben bisher erfolglos.


    Hat jemand die gleichen Probleme mit der Motorhaube oder ist bereits eine Lösung bekannt?

    Hallo Poeller, die bist nicht allein.


    Sieh mal in den ersten Kommentar vom 20.02.17.



    Oh je das sind ja echte Dramen. Mein jetziger Crossborder macht auch erhebliche Probleme mit dem RLink. Mieser Empfang bei FM und Senderchaos bei DAB hier spielt er gar nicht bzw. gibt falsche Sender wieder usw. Mein alter Bose 130 dci ging nach 9000 km innerhalb von 6 Monaten in den Notlauf und wollte Inspektion. Resultat sehr schlechtes Öl sogenannte Ölverdünnung aufgrund Kurzstrecke - da musste ich laut lachen. Läge am Fahrstil.. sollte selbst bezahlen da keine Garantie... Habe jetzt den Crossborder... schaue ich nach 4000 km und 3 Monaten auf die Restlaufzeit des Wartungsintervalls wird mir schon wieder schwindelig.
    Meine Meinung hier ist die Softwaremodifizierung wegen hoher NOx Werte schuld. Ändert man die Einspritzung für niedrige NOX Werte dann gehen gleichzeitig die Ruß Werte nach oben das heißt Verrußung des Öls also häufige Ölwechsel. Also zahlen wir die Zeche.... und haben den Ärger.

    Zum Thema Halbwissen erlaube ich mir nachfolgende Bemerkung.


    Der Taube hörte, wie der Stumme sagte,
    daß der Blinde sah, wie der Lahme tanzte.



    Zum geltenden Recht gilt folgende Bemerkung:


    Die 1% Prozent Regelung war einmal vor langer Zeit.


    Die aktuelle Regelung ist 0,67 % bei einer einer Wandlung (Rückerstattung vom Kaufpreis).


    Bei einer Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung ist keine Nutzungspauschale zu entrichten.


    Diese Rechtprechung kennt in Deutschland jeder Rechtsanwalt.

    Ich möchte niemanden zu Nahe treten. Wenn man keine Ahnung hat oder lediglich nur über Halbwissen verfügt sollte man den Mund halten und nicht für Verunsicherung sorgen.


    Hier ist die Rede ist von der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Rahmen der Gewährleistung.


    Im Fall einer Wandlung (Rückerstattung des Kaufpreises) muss die Nutzungsentschädigung gezahlt werden.


    Bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs ist das nicht !!! der Fall.


    Das ist geltendes Recht!


    Den nachfolgenden Link bis zum Ende lesen.


    autokaufrecht.info/2009/02/kei…gung-bei-ersatzlieferung/