Hallo Willy Renault,
ich kann deinen Frust und die Wut sehr gut verstehen. Aber Frust und Wut sind in deiner Situation nur bedingt gute Berater.
Ich kann Dir nur raten, suche einen Rechtsbeistand mit bedacht, ein ADAC-Vertragsanwalt ist da möglicherweise keine schlechte Wahl. Rufe parallel vielleicht auch mal die Handwerkskammer/Innung an, ob die Schlichtungsstelle da was machen kann.
Die von Dir in den Raum geworfenen 5000 EUR solltest du schon belegen können, das macht es nämlich schwierig, ich habe das erfahren müssen, als ich feststellte, dass ich keinen Notbremsassistenten habe. Ich habe auch erst gedacht, so 1000 EUR werden da wohl drin sein, wenn man hört, wie viel ein Komplettaustausch kostet. Es blieben nach zähen Verhandlungen 200 EUR übrig. Und kein Rechtsanwalt war wirklich scharf auf den Fall, sondern alle haben mir geraten das so zu klären. Allerdings habe ich den (EU-)Wagen bei einem Wiederverkäufer, nicht bei einem Autohaus mit Werkstatt gekauft.
Bei Dir verhält es sich etwas anders. Ein Rechtsbeistand kann sicherlich feststellen, wer überhaupt der Schädiger ist, Werkstatt oder Renault. Außerdem sollte wohl geklärt werden, ob der Wagen so überhaupt fahren darf, wenn du Assistenten an Board hast, die Du jetzt im Falle einer Fehlfunktion nicht mehr abschalten kannst. Das kann die Schadenssumme sehr beeinflussen. Hat der Werkstattmeister dich wider den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Durchführung blabla, vom Hof fahren lassen? Dann kann es sein, dass er dafür sogar persönlich haftet. (Ich kenne solche Fälle bei Augenoptikern).
Bedenke deine Fahrten, Telefonate, etc., alles was sich belegen lässt ist Schadenssumme. Denn ich befürchte, Du wirst das R-Link nicht schneller bekommen, aber möglicherweise eine Entschädigung.
Schreib mal was es gegeben hat.
Gruß Bubu