Beiträge von Bubu63

    Auch mit EU-Import hast du bei einem Neuwagen 2 Jahre Gewährleistung, aber natürlich gegen den Händler. So wie gegen den fRP, wenn du den Wagen da neu kaufst.


    Die Garantie der RDAG ist eine freiwillige Leistung, die für alle Fahrzeuge, auch EU-Fahrzeuge, durch EU-Recht auf mindestens zwei Jahre festgelegt ist, wenn grundsätzlich mindestens zwei Jahre Garantie gegeben werden (Gleichbehandlungsgrundsatz).

    Ich habe verstanden, dass er nicht mehr im ADAC ist. Aber i.d.R. sind die ADAC-Vertragsanwälte recht kompetent, wenn es um Verkehrs- und KFZ-Vertragsrecht geht.
    Und die dürfen natürlich auch "NICHT-ADAC-Mitglieder" als Mandanten gegen Entgelt betreuen.
    Es ging nur darum, einen kompetenten Anwalt zu finden. Wer schon einmal von einem nicht so kompetenten Anwalt vertreten worden ist, weiß warum.

    Hallo Willy Renault,


    ich kann deinen Frust und die Wut sehr gut verstehen. Aber Frust und Wut sind in deiner Situation nur bedingt gute Berater.
    Ich kann Dir nur raten, suche einen Rechtsbeistand mit bedacht, ein ADAC-Vertragsanwalt ist da möglicherweise keine schlechte Wahl. Rufe parallel vielleicht auch mal die Handwerkskammer/Innung an, ob die Schlichtungsstelle da was machen kann.
    Die von Dir in den Raum geworfenen 5000 EUR solltest du schon belegen können, das macht es nämlich schwierig, ich habe das erfahren müssen, als ich feststellte, dass ich keinen Notbremsassistenten habe. Ich habe auch erst gedacht, so 1000 EUR werden da wohl drin sein, wenn man hört, wie viel ein Komplettaustausch kostet. Es blieben nach zähen Verhandlungen 200 EUR übrig. Und kein Rechtsanwalt war wirklich scharf auf den Fall, sondern alle haben mir geraten das so zu klären. Allerdings habe ich den (EU-)Wagen bei einem Wiederverkäufer, nicht bei einem Autohaus mit Werkstatt gekauft.


    Bei Dir verhält es sich etwas anders. Ein Rechtsbeistand kann sicherlich feststellen, wer überhaupt der Schädiger ist, Werkstatt oder Renault. Außerdem sollte wohl geklärt werden, ob der Wagen so überhaupt fahren darf, wenn du Assistenten an Board hast, die Du jetzt im Falle einer Fehlfunktion nicht mehr abschalten kannst. Das kann die Schadenssumme sehr beeinflussen. Hat der Werkstattmeister dich wider den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Durchführung blabla, vom Hof fahren lassen? Dann kann es sein, dass er dafür sogar persönlich haftet. (Ich kenne solche Fälle bei Augenoptikern).
    Bedenke deine Fahrten, Telefonate, etc., alles was sich belegen lässt ist Schadenssumme. Denn ich befürchte, Du wirst das R-Link nicht schneller bekommen, aber möglicherweise eine Entschädigung.


    Schreib mal was es gegeben hat.


    Gruß Bubu

    Hallo,


    ich denke für die betroffenen mit Wartezeit ist der Gang zum Rechtsanwalt, ggf. über ADAC, die einzige richtige Folgehandlung.
    Vor allem, wenn Assistenten an Board sind, die sich jetzt nicht mehr konfigurieren oder abschalten lassen.
    Der Wagen ist dann eigentlich nicht mehr betriebsfähig, würde ja auch so nicht durch die HU kommen.


    Wenn das Autohaus das Update versemmelt hat, stehen die meiner Meinung nach in der Haftung.
    Wenn das an Renault liegt, muss sich m.M.n. das Autohaus für einen Regressanspruch an den Hersteller halten.
    Wenn der Meister jemanden mit einem nicht betriebsbereiten Wagen vom Hof rollen lässt und es passiert etwas, steht der Meister in der (z.T. sogar persönlichen) Haftung.
    Einen direkten Regressanspruch an Renault wird es m.M.n. nicht geben.


    Für uns ist das Autohaus in diesem Falle der Partner/Gegner. Die haben den Schaden verursacht. Das hat jetzt nichts mehr mit Garantie zu tun.


    Ich kann also allen, die im ADAC sind, nur raten, sich mit dem ADAC in Verbindung zu setzen. Dort bekommt man schon per Mail meist eine sehr konkrete Einschätzung. Der nächste Schritt wäre, die kostenlose Erstberatung bei einem ADAC-Vertragsanwalt.


    Die haben mir schon bei verschiedensten Problemen recht schnell und kompetent geholfen, ohne dass es zu einem Prozess gekommen wäre.


    Gruß Bubu

    Hallo zusammen,


    leider kann ich über die Forumssuche nichts finden.
    Bei mir hat sich gestern, nachdem der Wagen den Tag über in der Sonne stand, das Display des RLink entschlossen, erst mal nichts zu zeigen.
    Erst nach ca. 20 min mit voll aufgedrehter Klimaanlage und einem Neustart konnte ich etwas sehen.
    Ich meine mich erinnern zu können, hier was darüber gelesen zu haben, oder war das bei Permafrost?
    Gibt es da möglicherweise schon Erfahrungen?


    Gruß


    Bubu

    Sooooo,
    ich habe den Wagen wieder zurück alles läuft problemlos. Katja ist wieder meine zweitbeste Freundin.
    Nach einem langen Gespräch mit dem Meister wurde mir dann vieles klar.
    Es gibt mindestens vier verschiedene Hardware-Ausführungen des RLink 2 V2, EU-Normal, Großbritannien, Tschechei und Rumänien.
    60 % der Problemfälle, die bei RD anliegen sind aus den drei genannten Ländern. Viele, die Ihren Wagen bei einem Deutschen Dealer geholt haben, wissen nicht, dass der Wagen ursprünglich für eines dieser Länder gebaut worden ist, oder ein nicht länderrichtiges (geil, ich ein habe ein Wort erfunden) verbaut hat. Daher auch die unterschiedlichen Teilenummern für das vermeintlich gleiche Gerät.
    Diese Hardwarekonfiguration führt dann zum Abbruch der Installation mit den unterschiedlichsten Folgen.
    Meine ist Rumänin, die Anleitung zum Update ist 21(!) DIN-A4 Seiten lang und das Update dauert ca. 5,5 Stunden, wenn nichts schiefgeht. Bei mir waren alle Einstellungen noch vorhanden, das Teil läuft flüssig und die Lautstärke bleibt stabil (Das war ja tatsächlich das eigentliche Problem).
    Ich habe echt beinahe ein schlechtes Gewissen gehabt, das ich durch in fürstliches Trinkgeld beruhigt habe.
    Wenn die jetzt noch den Brexit auf nach den 5.Mai verschieben wir alles gut für mich.


    Nachtrag: Android Auto läuft.