Hallo lieben Forum,
vorgestellt habe ich mich bereits im Wartesaal und freue mich bald Besitzer der guten "Katja" zu sein.
Bis Montag ist es noch so lang
Ich habe mich für ein EU Neufahrzeug entschieden, welches sich 500km von meinem
Wohnort weg befindet.
Ich glaube bei diesem Autohaus handelt es sich nicht um einen Renault-Partner.
Auch wenn das Auto für die Bose Ausstattung inkl. Rückfahrkamera sehr sehr güntig schieße und
bisher nur einen Vorvertrag unterschrieben habe und noch nix in
Stein gemeißelt ist, mache ich mir ein wenig Sorgen um eventuelle "Problemchen" die
Auftreten könnten.
Nach einiger Recherche im Internet sollte ich mir nun eigentlich gewiss sein, dass die Garantie
EU weit, bei jedem Händler eingelöst werden kann. Kann dies jemand so bestätigen? Mein Fahrzeug kommt von unseren Freunden
aus Österreich.
2 Jahre Garantie sollen es ab Zulassung sein. Diese begann laut MyRenault am 31.10.2017 und läuft somit
bis zum 31.10.2019. Um meine Ängste zu beruhigen leider ein tick zu wenig. Zumal auch laut Internet unbedingt
die Fahgestellnummer, datum TÜV und das Auslieferungsdatum auf dem Serviceheft vermerkt sein müssen.
Ob dem so ist, frage ich nun beim Autohaus an.
Aber Schluss der vielen Worte.
Hier meine beiden Fragen:
- Auf was muss ich alles für die Garantieansprüche achten?
- Kann man die Garantie auch bei EU Neufahrzeugen verlängern?
(Laut Renautls Website kann man dies ja innerhalb der ersten 12 Monate tun für 800€ irgendwas 60 Monate.)
Danke schonmal vorab für alle Antworten.
Tolles Forum, nette Leute, bestimmt schon 5.000 Beiträge gelesen
Freue mich wie Schnitzel auf meine Katja