Die melden sich bestimmt noch hier im Fred, oder schreibe die mal per PN an, sind Moderatoren hier im Forum.
Kannst dir ja mal hier den Fred <--- klick mich ich bin ein link zur Gemüte führen.
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weia, da haste scheixxe gemacht. Obs mit ddt4all und wie es weg geht da könnte Cheesy oder gstevie1979 besser helfen.
@khun chay,
2 Jahre Neuwagengarantie. Bei der Gewährleistung kehrt sich die Beweislage nach einem Jahr um bei Neukauf.
Das eher nicht bezieht sich da auf die 5 Jahre Rönno plus Garantie die bei EU Fahrzeuge nicht inkludiert ist.
Das kommt drauf an. Kannst Du in myRenault sehen ob und wie lange du Garantie hast. Bei Neukauf hast Du auch eine Händlergewährleistung von 2 Jahren, Gebrauchtkauf 1 Jahr.
Hast du ein EU Import dann eher nicht, die ersten Baujahre in old germany konnten Rönno plus Garantie dazu kaufen, später war es inkludiert.
Hat Skifan wohl auch und wartet auf ein neues iOS update vom Appel.
Da würde ich mal den Verkäufer ansprechen und um genaue Infos bitten.
Den kriegste im nächsten Jahr wieder mit Sommerreifen. Bedenke auch die geringe Laufleistung die er dann hat.
Bei meinem habe ich derzeit DAB+ nicht mehr eingeschaltet, geht nur noch FM und das sehr sehr stabil.
Es kann durchaus sein das man der Meinung ist das DAB rauscht, denn wenn das automatische Umschalten aktiviert ist springt das R Link ja hin und her.
In der Anzeige kann man das dann sehen und hören kann man das auch denn es ist eine kleine Zeitversats vorhanden.
Nochmals zum DAB, da hatte kein Update je eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt, da waren immer Abbrüche. Gehe ich hin und drehe am Sender, , da mal rauf und wieder runter,
ist DAB dann wieder sofort da.
Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48
Auch in Brüssel hat man das Problem erkannt. Die Europäische Union zwingt die Hersteller nun dazu, dafür zu sorgen, dass sämtliche Kleinstreparaturen mit Bordmitteln und anhand der Bedienungsanleitung durchzuführen sein können. Auf den Lampenwechseln wurde aufgrund der Komplexheit häufig in den Bedieungsanleitungen schon gar nicht mehr eingegangen. Die Ergänzung 07 der Richtlinie ECE 48 verpflichtet Hersteller nun, die Scheinwerfertechnik ihrer Neuentwicklungen so zu konstruieren, daß die Lampen ohne Spezialwerkzeug korrekt auswechselbar sind. Die Regelung gilt seit August 2006. Sie wird bestätigt im europäischen 'Certificate of Conformity' (COC), das seit Anfang Oktober 2006 faktisch Bestandteil der Neufahrzeugpapiere ist. Ziel ist es, den Austausch von Glühlampen in Scheinwerfern zu erleichtern.
Danach gilt, dass Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein müssen, dass die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind Xenon-Anlagen und LED-Beleuchtung von der Regelung ausgenommen. Hier können Hochspannungen von bis zu 25.000 Volt lebensgefährlich sein. Daher muß die Werkstatt aufgesucht werden.
Mitführen von Ersatzlampen im Ausland vorgeschrieben:
In Frankreich, Spanien und den Niederlanden ist es Pflicht, Ersatzglühlampen für Scheinwerfer und Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug mitzuführen. Entsprechende Glühlampen-Ersatzkästen für Fahrzeuge mit H4- und H7-Halogenlicht bietet Hella über den Kfz-Teilehandel an. Die stoßfesten Kunststoffkästen enthalten neben der H4- beziehungsweise H7-Halogen-Glühlampe zwei Ersatzlampen für das Blinklicht in Gelb und in Weiß.
Habe die Frontscheibe letztens bei Rönno wechseln lassen. Da war ein kleiner Einschlag Fahrerseite in Augenhöhe, mithin nichts mit ausspritzen. Heizung und Kamera sind ja auch verbaut.
Habe TK ohne, also hats nichts gekostet.
Die 150 Tacken musst du ja eh selber tragen, dann würde ich das bei Rönno machen lassen.
Aber vorsicht bei Werkstattbindung im Versicherungsvertrag, ruf da mal an wenn Zweifel bestehen.