Verpflichtend ist/wird das nur wenn Post vom KBA erfolgt. Dann, nur dann können auch Folgen entstehen wie eine Zwangsstilllegung des Kraftfahrzeugs. Ob der TÜV, KÜS oder dergl. überhaupt Infos bekommen über mögliche freiwillige Updates um dann ein "Nein" zu sagen bei einer Vorführung gehe ich nicht von aus, da es sich um freiwillige Updates handelt.
Man ist ja nicht verpflichtet sich zur Wartung des Fahrzeugs in eine Rönno Vertragswerkstatt zu begeben. Freie Werkstätten installieren da mit Sicherheit keine neue Software drauf. Wenn keine Garantie mehr auf dem Fahrzeug ist (Vertragswerkstatt nicht mehr benötigt wird) und Rönno der "Neue" Halter bei Privatverkauf oder anderen Händler, nicht bekannt ist kann da Rot sein was will bei Rönno, es ist nicht von Belang.
Meine Wartung steht im Mond 8 an, die lasse ich bei meinem Rönno Dealer machen der mir die Kadja verkauft hat. Werde dann mal bevor das Update draufkommt bzw. draufgemacht werden soll von Rönno, ein Schwätzchen mit Ihm halten.