Beiträge von KlaDo

    Don Flens,


    aber da setzt Skifans comment doch an. Selber testen, Bedienungsanleitung lesen, dann weiß ich genau was Ambach an MEINER Kadjar ist.

    Dann nimm Kontakt mit der Nicht-Renault-Werkstatt auf und die sollen Dir bestätigen die Arbeiten nach Renault Vorgaben gemacht zu haben.


    Wenn dann dadurch alle Bedingungen für einen Garantiefall vorliegen- voila.


    Laut ADAC dürfen die sogar das Serviceheft abstempeln.

    Die gibt es, habe ich auch geschrieben, mein dealer hat eine Beschäftigte aus France, die hat denen die Französische Anleitung übersetzt, da steht/stand es immer so drinne.


    Das ist nicht mal eben so getan. Dauert 4-5 Stunden und mehr. Ja wenn dann steht abgeschaltet hat, dann gehen die Mechs hin und schalten ab, die Türen zu R Link geht aus und die Funzel von der Feststellbremse geht aus. Aber das war es dann nicht, die Kadja muss ganz runterfahren (…)


    Aber ich freu mich für dich das es bei dir jetzt auch geklappt hat. Das mit den Linien kriegste auch noch hin.

    Die Garantieleistung ist nicht immer eine Freiwillige Leistung des Hersteller, die kann man auch kaufen. Gebrauchtwagengarantie/Rönno Plus Garantie.


    Ich glaube, da wirfst Du etwas durcheinander.... Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.... Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung darf in diesem Fall nicht abgelehnt werden... Eine Garantie schon, denn die Bedingungen dazu legt der Hersteller oder auch Händler oder die Garantieversicherung einseitig fest. Dazu muss man also die Garantiebedingungen lesen. Ich meine hier gelesen zu haben, dass die Ledersitze auch raus genommen wurden.....


    Genau dieses einseitigen Klauseln verstoßen gegen das AGB-Recht.

    Autoinspektion bei Vertragswerkstatt oder bei freier Werkstatt?



    "Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion von Gebrauchtwagen auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren", sagt Rechtsanwalt Christopher Kunke von der Verbraucherzentrale NRW. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen das deutsche AGB-Recht und sind unwirksam.
    Voraussetzung für die Nutzung einer freien Werkstatt sei jedoch, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Herstellervorgaben durchführe. "Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauchers auf der Rechnung vermerkt werden", sagt Kunke.


    Hier zitiere ich mich mal selber




    Also da steht dann auch das man seine Garantieverträge bei myRenault einsehen kann oder seinen Rönno dealer dazu befragen sollte, insbesondere was noch und wie versichert ist.


    Beim TE ist aber auch nicht ersichtlich ob es sich um einen Neu bzw. um einen Gebrauchtwagenkauf handelt. Da spielen dann auch noch andere Faktoren in den Garantiebedingungen eine Rolle.


    Gesetzliche Gewährleistung, bei Neuwagenkauf zwei Jahre mit Beweislastumkehr nach einem Jahr, oder Gebrauchtwagenkauf mit einem Jahr gesetzlichen Gewährleistung und Beweislastumkehr nach einem halben Jahr, und Garantie sind zwei verschieden Dinge.