Auszug von oben:
"Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel können durch die GVO neu auch in freien Werkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt es Kfz‑Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden."
So wie ich die Sache sehe bist du im Garantiefall u. U. der "gelackmeierte" wenn du das Öl geliefert hast.. Am Ende entscheidet Renault bezüglich der Schadenregulierung. Und das kann mehr Kosten als du beim Öl gespart hast.
Wartungsarbeiten können in einer freien Werkstatt durchgeführt werden nach Herstellervorgaben.
Reparaturen die unter Gewährleistung fallen nicht, das dürfen nur die Vertragswerkstätten, das ist ja auch richtig so. Denn eine Rep. in einer Fremdwerkstatt muss ich selber zahlen und Renault braucht mir das nicht zu erstatten.
Eine Wartung ist keine Reparatur.
Eigenes Öl mitbringen und einfüllen lassen wenn es den Herstellervorgaben entspricht dürfte möglich sein, aber die Werkstatt kann es verweigern weil es mit zu den Wartungsarbeiten gehört das einzufüllen und das alte Öl/Ölfilter zu entsorgen.
Bei meiner Kadja werden alle arbeiten so lange noch Garantieansprüche aus der Renault+ Garantie bestehen die Wartungs und ev. Reparaturarbeiten von der Vertragswerkstatt ausgeführt.
Einen Rechtsstreit wegen ein paar Liter Öl da beschreiten zu müssen tu ich mir nicht an, zumal ich einen sehr sehr guten Kontakt zu meinem Rönno dealer habe.