Hallo KlaDo,
ganz so einfach ist es nicht.
Aber lassen wir das.
Entscheidend ist, dass es wichtig ist, dass das Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr, wie z.B. bei einem Vorführfahrzeug bewegt wurde.
Eine Kilometergrenze gibt es für Juristen nicht.
Wichtig ist, was im Einzelfall geregelt wurde. So ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Fahrzeug mehr als 10 Kilometer auf dem Tachometer hat und dennoch als Neuwagen gilt, da u.a. auch Fahrten zur Befüllung des Tanks regelmäßig nicht zu beanstanden sind.
Keiner wird erwarten, dass sein Auto z.B aus Übersee geflogen ist, oder von A nach B geschoben wurde
Noch eins, Fabrikneu (Neuwagen) ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit Mängelfrei, das widerspräche der allg. Lebenserfahrung.
Welchem Namen ich einen Vertrag gebe ist irrelevant, entscheidend ist, was vertraglich geregelt wurde
Kleiner Hinweis von mir - Infos habe ich von einem Anwalt Ich bin nur eine Sekretärin
LG
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Fahrten zur Befüllung eines Tankes bei einem Fahrzeug welches nicht im öffentlichen Verkehrsraums bewegt wird ist schwierig. Da behilft man sich gerne mit Kanistern.
Warum sollte denn eine Tageszulassung betankt werden ?
Von A nach B aus Übersee wird es auch schwierig auf eigener Achse wegen dem Wasser.
Die Händler hier nutzen um Fahrzeuge Kilometerschonend von A nach B zu bewegen in der Regel Anhänger, oder Autotransporter wo die Fahrzeuge aufgeladen werden.
Wer einen Neuwagen kauft, hat Anspruch auf Fabrikneuheit. Weist das Auto Mängel auf, muss der Händler den Auslieferungszustand wiederherstellen. Weigert er sich, kann der Käufer vom Geschäft zurücktreten.
Ein Gespräch mit dem Serviceberater hat ergeben, dass man der Meinung ist, dass man ja schon einen Nachlass für die vor Ort reklamierten Mängel gegeben hätte.
Mit den neuen genannten, reklamierten Mängeln, habe ich - so hat man es durch die Filialleitung ausrichten lassen - wohl Pech gehabt und würde hier nichts mehr machen.
Hinzu kommt wohl auch noch, dass man mich nötigt zu einem anderen Händler zu gehen um die scheppernden Geräusche zu eruieren.
Erster Ansprechpartner ist mein Händler, der kann das Auto abholen und schauen, wie er die Mängel beseitigt.
Schade, war mir irgendwie klar, dass es Stress gibt
Werde auch Renault invovieren.
LG
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Für die vor Ort reklamierten Mängel gabs ja einen Nachlass, da wird nichts mehr zu machen sein. Alles schriftlich festgehalten welche Mängel es waren ?
Das du zu einem anderen Händler gehen sollst wegen des eruierens des scheppernden Geräusches ist eine Möglichkeit die Mann/Frau warnehmen sollte.
Garantie bekommste bei jedem Händler, Gewährleistung nicht.
Richtig, dein Verkäufer ist dein erster Ansprechpartner, aber bei einem Mangel der auf Gewährleistung behoben werden soll wirst du zu Ihm pilgern müssen. Das Auto wird er abholen kommen, aber wohl auf deine Kosten.
Das ist der Nachteil wenn man ein Auto ziemlich weit weg von seinem Heimatort kauft.
Na dann wünsche ich viel Spaß beim Rechtsstreit, dein Arbeitgeber wird es schon regeln.