Warum wohl könnte der Händler das vergessen haben
KlaDo, ich wollte damit sagen, dass wir uns doch nicht die Köpfe darüber heiß reden müssen, was denn nun rechtlich korrekt ist. Natürlich kann man sich über alles unterhalten, nur sollte man meiner Meinung mit dem Netzfund, Zitaten von Urteilen etc. nicht ganz so sorglos umgehen. Rechtliche Beurteilungen sind häufig Einzelfälle und müssen daher auch so bearbeitet und beurteilt werden.
Ein Anwalt möchte doch Geld verdienen und soweit vertretbar und zulässig, auch für den Mandanten sein "Recht" durchsetzen.
Was am Ende dabei raus kommt, weiß ich nur allzu gut .
Man kann aber generell sagen, dass der Händler - Garantie hin, oder her - in der Pflicht ist, und das eben aus dem Sachmangelrecht - fertig
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Kati, du hast immer noch nicht erklärt was genau bei deinem Kadja unter Gewährleistung und welche arbeiten unter Garantie behoben werden sollen. Das kam von dir und ist nicht auf meinen Mist gewachsen. Sicher ist dein Händler in der Sachmängelhaftung. Garantieansprüche sollte jede andere Renault Vertragswerkstatt ausführen können.
Aber gerade Netzfunde wie BGB, Urteile und Zitatete von RA´s etc.pp. sind m.M.n. sehr Hilfreich um überhaupt erkennen zu können ob ich zum RA pilgern muß um mein Recht ev. per Gerichtsverhandlung durchzusetzen. Hier das Forum ist ja auch ein Netzfund wo sich Kadjaner versuchen Hilfe zu holen.
Aber der geneigte Kadja Fahrer sollte schon unterscheiden können ob es ein Garantie oder eine Gewährleistungssache ist bzw. wie man das deklariert ohne einen RA konsultieren zu müssen.
Wie obig von mir schon geschrieben, wenn man vor Gericht zieht ist man in Gottes Hand, da weiß man nie wie das Spiel Verhandlung ausgeht und vor allem wie lange das dauert, und das kann letztendlich auch viel Geld kosten.
Jeder Anwalt will für seinen Mandanten das Beste herausholen, und für sein Geschäft arbeiten, der will auch viel viel Geld damit verdienen.