moin moin,
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Sachmängelhaftung
Händler müssen beim Verkauf eines Autos an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig.
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Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
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...nicht falsch, aber der Verdeutlichung wegen, noch zu präzisieren.
So beträgt die Verjährung von Mängelansprüchen bei neuen Gegenständen zwei Jahre und kann nicht eingeschränkt werden.
Bei gebrauchten Gegenständen kann der Verkäufer dies auf ein Jahr herabsetzen und muss dies auch deutlich kommunizieren.
Und sind bei Kaufabschluss bestimmte Mängel dem Käufer bereits bekannt, und ihm wird dahingegen durch den Verkäufer keine explizite Mangelfreiheit "garantiert / ausgelobt", hat der Käufer keine Anspüche mehr in diesem Sinne. (vgl. §442 BGB)
wer also jetzt einen Kadjar kauft, nachdem er das Forum studierte, hat leider alle seine Rechte verloren denn er hat ja nun Kenntnis, dass z.B. das RLink2 gelinde gesagt "unzuverlässiger Mist" ist
Auch wäre zu beachten, das bei einem Rücktritt vom Kauf der Verkäufer Wertersatz für die bisherige Nutzung geltend mach kann. Stichwort Nutzungsersatzanspruch.
Nur so meine "Laiengedanken" aus eigener Erfahrung zum Thema nach diversen Streitigkeiten mit einem Verkäufer (...nicht in Bezug auf unseren Kadjar)
Gruesse vom KURTi