Oder kann ich auch bestraft werden für etwas, das ich zwar besitze aber nicht benutze.?
... genau so sieht es aus! Siehe z.B. auch andere Bereiche: Du hast ein Maschinengewehr und ein paar Granaten, benutzt sie aber nicht... , oder auch der gute alte CB-Funk: Auch hier darfst Du einen Sendeverstärker (auch Nachbrenner genannt) nicht Besitzen, da nur 4Watt auf FM erlaubt sind, ob Du es benutzt oder nicht ist irrelevant. Rechtlich ist es so, sobald Du die App auf Deinem Handy hast, hast Du Dein Gerät in einen Zustand versetzt, dass es die Definition Radarwarner erfüllt, ende aus basta (fraglich bleibt, was ist, wenn die App vom Beifahrer genutzt wird ). Anders sieht es mit der Fkt. im R-Link aus, sie ist, ob aktiv oder inaktiv, an Bord. Da das Fzg jedoch eine EU-Typengenehmigung hat, ist dies von oberster Stelle "erlaubt" und vom Nutzer nicht änderbar. Sonst wäre dies ja mal ein toller Ansatz für unsere Öko´s nicht mehr die Hersteller der mit Manipulationssoftware versehenen Fahrzeuge zu verklagen, sondern eben deren Nutzer, nähmlich uns...