Genau genommen wurde man bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages arglistig getäuscht.
Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen aber nein, das wurdest du wahrscheinlich nicht. Dazu kannst du dir gern 100 ablehnende Urteile am Landgericht Braunschweig bezüglich VW ansehen. Natürlich gibt es vereinzelt Erfolge von Klägern, solange die Musterfeststellungsklage nicht erfolgreich ist, kann man sich die Mühe meist sparen.
Die Fakten sind folgende:
- Genau wie bei VW hatte dein Autohaus nicht mehr Informationen bezüglich der Abgaswerte als das, was jeder Kunde im Internet bei Renault.de erfahren konnte. Demnach lässt sich Arglist nur sehr schwer und nur bei einem sehr wohlmeinenden Richter durchsetzen. Es sei denn natürlich du hast Renault-interne Emails, die das Gegenteil belegen - was ich bezweifle.
- In den Zulassungskriterien der Fahrzeuge ist meines Wissens nirgendwo erwähnt, dass die Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb einzuhalten sind, dort ist nur von Abgastests im Labor die Rede. Darauf wurden die Autos optimiert. Fakt.
- Es ist nicht erweisen, dass die Methode, die Renault zur Abschaltung der Abgaseinrichtung verwendet hat, tatsächlich illegal ist. Da könnte es durchaus um ein legales Schlupfloch in den Zulassungskriterien handeln. Der Nachweis der Illegalität wurde bisher nur nur bei VW und Fiat erbracht. Wobei ich die Eieruhrmethode der Italiener so derart dilettantisch finde, dass es eigentlich lustig ist.