Jein.
Ein besonderes Verfahren zum „manuellen“ Vorglühen gibt es nicht.
Moderne Diesel glühen vor wenn beispielsweise die Fahrertür geöffnet oder das Fahrzeug entriegelt wird.
Jein.
Ein besonderes Verfahren zum „manuellen“ Vorglühen gibt es nicht.
Moderne Diesel glühen vor wenn beispielsweise die Fahrertür geöffnet oder das Fahrzeug entriegelt wird.
Damit ist die Betriebserlaubnis ernsthaft in Gefahr solange es dafür keine Zulassung gibt.
Legal wären momentan beispielsweise die W5W aus der gleichen Serie im Einsatz als Kennzeichenbeleuchtung.
Funktionieren auch prima als Kofferraumbeleuchtung.
Das ist so nicht ganz richtig, dass es das immer nur auf Wunsch gibt.
Im Prinzip läuft es nach einer Art Ampelsystem.
Da erscheint bei Auftragsannahme in etwa folgendes:
Natürlich gibt es die Möglichkeit eines Software Updates.
Beim freundlichen Händler deiner Wahl.
Wenn noch Garantie besteht, kann leider keine Angaben zu deinem Fahrzeug finden, kostet das nicht mal was in der Regel.
Ich hatte seinerzeit ein Motorsteuergerät Update beim Diesel und war sehr zufrieden damit.
Na zum Glück gibt es hier noch Mitglieder, die einem den Thread erklären.
Danke dafür.
Aber vielleicht sollte man Beiträge
Von sinnlos war in meinem Beitrag keine Rede, sondern dass ich den Sinn nicht wirklich verstehe.
Schreibe es nochmal, wenn man die Kühlflüssigkeit nicht mit beispielsweise Wasser auffüllt senkt man auch den Frostschutz nicht.
Das bedeutet, dass das System für die besagten 5 Jahre ODER 150.000km (wie gehabt bei Renault und anderen, je nachdem was zuerst eintritt) im Prinzip wartungsfrei ist.
Aussagen, dass der TÜV den Frostschutz der Scheibenwaschanlage prüft sind einfach Quatsch.
Es wird lediglich die Funktion geprüft.
Für die Besserwisser, Haarspalter und Worte-auf-die Goldwaage-Leger:
Ja, man fällt durch wenn man bei -30°C das Auto dem TÜV/DEKRA vor die Halle stellt und kein Frostschutzmittel im Wischwasser hat.
2006 wurde in die StVO die Pflicht aufgenommen, dass Wischwasser Frostschutzmittel enthalten muss.
Vier Jahre später entschieden Richter des OLG Oldenburg das als „zu unbestimmt“ woraufhin der Absatz geändert und präziser wurde jedoch das Frostschutzmittel außen vor blieb in der StVO.
Wenn man selber kein Wasser nachfüllt sollte der Frostschutz stets gewährleistet sein.
Im Rahmen der Inspektion wird die Kühlflüssigkeit laut Plan gewechselt.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz den Sinn des Threads hier momentan…
Na klar ist träumen erlaubt.
Und damit triffst du den Nagel auf den Kopf.
Ich würde mich gern eines besseren belehren lassen in diesem Fall.
Wir rechnen hier eigentlich nicht mehr mit Verbesserungen für bestehende RLINK 2.
Das hat Renault gefühlt schon längst aufs Abstellgleis gestellt.
Ein Beitrag dazu hätte auch gereicht siehe hier , das macht es nicht interessanter.
Zumal es nicht mal sicher ist, ob es als Update kommt.
Das ist nichts Neues.
Hat Cheesy bereits im deutschen Koleos Forum gepostet.
Bild war von einem neuen Scenic.
Wenn es das für neue Fahrzeuge gibt heißt das nicht zwangsläufig, dass es als Update offiziell kommt.
Ob es überhaupt Verbesserungen bzw. Neuerungen gibt ist unbekannt.