stützlast sollte 75 kg sein. Steht dazu nichts im COC?
Einklappbare Anhängerkupplung
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Klar steht das da, mein Tce 160 hat auch 75 kg wird sicher nichts anderes sein beim 165
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ok, danke, muß ich nochmals schauen.
Ich dachte es wären 100kg, weil es hier unterschiedliche Angaben gibt! -
keine Ahnung, warum du meinst, es gäbe unterschiedliche Angaben.
Schau in deine Unterlagen, da steht es eindeutig drin .... und vermutlich auch auf der AHK auf dem Typenschild
Bild 2020-08-13 um 23.45.37.png
Hab es extra mal rot markiert
Gruß Rainer
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Das kommt nicht von mir. Im www. werden unterschiedliche Angaben gemacht. Aus dem Grund war ich etwas irritiert. Ich ginge ansich auch von 75 kg aus, was sich ja jetzt bestätigt hat (aus der COC).
Mal abgesehen davon, das es vermutlich nicht erlaubt ist, was wäre denn so "tragisch" einen Anhänger mit 100 kg Stützlast zu nutzen. Letztendlich kommt es ja auf die Beladung an und die Achsen Anordnung (1 oder 2 Achser) ?
Hat da jemand Erfahrung ? -
Hi
im Internet sind unterschiedliche Angaben für die Stützlast zu finden, weil es sich um unterschiedliche Hängerkupplungen handelt.
Bei der schwenkbaren, um der es hier im ganzen Beitrag geht, sind es die 75 kg.
Nimmst du aber eine andere, also eine starre AHK oder eine abnehmbare AHK, dann kann es sehr wohl bis zu 100 kg Stützlast gehen
Gruß Rainer
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Das kommt nicht von mir. Im www. werden unterschiedliche Angaben gemacht. Aus dem Grund war ich etwas irritiert. Ich ginge ansich auch von 75 kg aus, was sich ja jetzt bestätigt hat (aus der COC).
Mal abgesehen davon, das es vermutlich nicht erlaubt ist, was wäre denn so "tragisch" einen Anhänger mit 100 kg Stützlast zu nutzen. Letztendlich kommt es ja auf die Beladung an und die Achsen Anordnung (1 oder 2 Achser) ?
Hat da jemand Erfahrung ?Du kannst natürlich einen Anhänger benutzen der eine größere Stützlast hat, darfst eben nur nicht über die 75Kg der Anhängerkupplung kommen. Da bist du sicher.
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ja, so sehe ich das auch, bzw. kommt es auf die richtige Beladung an. Im Zweifel gilt aber immer die kleinere bzw. die Fzg. Angabe (75kg), auch bei einer Polizeikontrolle.
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hat sich doch mittlerweile alles geklärt bzw. lag ich ja nicht falsch.
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Oder ganz einfach mal die Bedienungsanleitung lesen....wäre noch einfacher als sich z.B. hier mal anzumelden.....So langsam kotzt es mich nur noch an hier....