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naja, ob Böse Ausst. oder nicht, wird letztendlich keine Rolle spielen bzw. macht es nicht besser/einfacher.
Um welche Teile mit den "bekannten Teilenr." soll es sich denn handeln ?
Kennz.leuchten in LED Ausführung ist nicht das Problem, die gibt es ja schon seit längerer Zeit mit entsprechender E- Nr.
LED Leuchtmittel für verschiedene Anwendungen gibt es ebenso massenweisse (ohne Prüfnr. und Zulässigkeit) sind nur nicht zulässig in Halogen bestimmten
Scheinwerfern.
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Gleiches gilt für die Kennzeichenleuchten, ebenfalls 0815 w5w halogen.
Eigentlich passt es ja nicht zum Thread Titel aber ich will es trotzdem vorschlagen.
Eine legale Möglichkeit für die Kennzeichenbeleuchtung wären die W5W-LED Ultinon Pro6000 von Philips.
Es liegt ein Zertifikat für Deutschland und Österreich bei bzw. kann als Download erworben werden.
Super Licht, habe sie im Kofferraum beim Koleos.
Ich hatte meinerseits im Kadjar damals LED Module mit Zulassung verbaut, diese jedoch nach kurzer Zeit wegen Wassereinbruch und Ausfall von LEDs wieder ausgebaut.
Waren deutlich teurer als beispielsweise die Philips LEDs oben.
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Sorry, Sollte BOSE Austattung heissen.
Wir haben 2 Kadjars.
Werde gleich ne Vorstellung starten...
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Hi
LED-Leuchtmittel brauchen nur eine Zulassung, wenn sie im Außenbereich montiert werden, aber nicht für Innenräume, Handschuhfach oder Kofferraum .... also hat man hier schon eine weit größere Auswahl.
Nebelscheinwerfer ... original in Halogen (bei Ph1) ....sind dimmbar, da sie ja auch Abbiegelicht/Kurvenlicht beim Kadjar eingesetzt werden.
LEDs sind aber meist nicht dimmbar
.... und ehrlich, wenn Nebel ist, will ich den Nebel unterleuchten und selber nicht geblendet werden und ich kann es bestimmt an einer Hand abzählen, wie oft ich die Nebelscheinwerfer wirklich gebraucht habe.
Generell geht es aber auch darum, den Gegenverkehr nicht zu blenden und wenn ich mir das so ansehe, werden die Nebelscheinwerfer sehr oft mißbraucht. Werden schon bei leichtem Nebel, Schneefall oder Regen zu schnell eingeschaltet ... oder einfach so .... und so was stört gewaltig.
Viele meinen, die Nebelscheinwerfer könnten ja auch als Tagfahrlicht mit eingesetzt werden, was aber generell nicht zulässig ist.
Ob jetzt LED-Nebelscheinwerfer Nutzen haben .... kann ich nicht sagen, geht aber doch meist nur um die Optik, weil das Licht heller und gleichmäßiger aussieht.
Gehört jetzt zwar nicht dazu, aber gestern auf der Heimfahrt bei stellenweise leichten Nebel / Nebelschwaden ..... waren bestimmt über 10 Autos, die unbedingt die Nebelschlußleuchte einschalten mussten .... und bestimmt nicht mit 50 km/h gefahren sind
Gruß Rainer