Bei meinem "Vorführer" gehört zum Kaufvertrag auch die Ausstattungsliste bzw. die Aufstellung, welche Pakete er enthält. Auf die Ausstattungsliste wird entsprechend hingewiesen. In wie weit davon abweichend ein "gekauft wie gesehen/übernommen" beurteilt werden kann, ist Aufgabe Anderer.
Mein Freundlicher hat *mir* gegenüber die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten, da er technisch nicht Nachrüsten könne.
Aber was soll ich für 200,- meine Zeit verschwenden? Der zeitliche Aufwand ist mir das einfach nicht wert.
So es Dir "ums Prinzip" geht, solltest Du selbstverständlich einen Aufstand machen!
K.