Guten Morgen,
auch ich habe bei Renault angefragt, man hat sich
auch auf die Klausel " Änderungen vorbehalten " berufen.
Gruß Tom
Guten Morgen,
auch ich habe bei Renault angefragt, man hat sich
auch auf die Klausel " Änderungen vorbehalten " berufen.
Gruß Tom
Mal eine Frage an die Rechtsverdreher unter uns :
Wie weit ist der Begriff " Änderungen vorbehalten " dehnbar in der Realität ?
Hallo,
habe Renault angeschrieben wegen der fehlenden Beleuchtung von den Makeup - Spiegeln. Da war mir aber das mit den LED - Blinkern noch nicht bekannt. Meine Frau bekam dann einen Anruf vom Kundendienst, und man bot uns einen Gutschein an. Habe nun schon mehrmals versucht die Sachbearbeiterin zu erreichen und auch um Rückruf gebeten. Werde nach den Feiertagen nochmal Kontakt aufnehmen, und das mit den LED -Blinkern ansprechen. Es kann ja nicht sein das in zwei aufeinander folgenden Preislisten dieses aufgeführt ist aber dann nicht vorhanden ist. Da könnte man ja annehmen das es sich hier um vorsätzliche Täuschung handelt.
Gruß
Ravo66
Wie hoch oder über was sollte denn der Gutschein sein?
Also es gäbe da noch das ein oder andere Zubehör, das wenn man es mir gratis als Entschädigung bieten würde, mich die Sache mit der Beleuchtung und den LED übersehen liesse
Anhängerkupplung
2ter Radsatz
Dachträger plus Box
Garantievetlängerung
Habe die Erfahrung gemacht, dass die bei solchen Sachleistungen oft großzügiger sind.
Zum Thema "Änderungen vorbehalten" würde ich interpretieren, dass sich das auf zukünftige Änderungen in der Ausstattung bezieht, man also immer von der aktuellen Preisliste ausgehen darf.
Etwas anderes könnte gelten, wenn es den Vermerk "Irrtümer vorbehlaten" gäbe. Das ist aber nicht der Fall.
Von daher rechne ich mir eigentlich gute Chancen auf eine kostenlose Nachbesserung (Beleuchtete Kosmetikspiegel) bzw Minderung bzgl. der LED Blinker aus.
Wenn ich das richtig sehe, hat Renault für alle Kadjar Modelle keine Beleuchtungseinheiten mit LED Blinkern für die Front und das Heck verfügbar. Folglich wird man da auch nichts austauschen bzw nachbessern können, es sei denn, es befindet sich etwas derartiges in der Entwicklung.
Aber wie schon vorher berichtet: Ich warte jetzt auf die schriftliche Stellungnahme des Händlers bzw. von Renault, und werde die Sache dann von einem Spezialisten für Autokaufrecht bewerten lassen.
(Der hat im November meinen Rücktritt vom Kaufvertrag eines FORD Kuga erfolgreich durchgestzt).
Ich würde mir an eurer stelle keine Hoffnung machen. Ihr habt das Auto gekauft und das nicht blind.
Mir persönlich juckt es nicht ob led oder birne, klar ist es nicht schön sowas, aber Leute es geht nur um Blinker.
Gruß
Alles anzeigenZum Thema "Änderungen vorbehalten" würde ich interpretieren, dass sich das auf zukünftige Änderungen in der Ausstattung bezieht, man also immer von der aktuellen Preisliste ausgehen darf.
Etwas anderes könnte gelten, wenn es den Vermerk "Irrtümer vorbehlaten" gäbe. Das ist aber nicht der Fall.
Von daher rechne ich mir eigentlich gute Chancen auf eine kostenlose Nachbesserung (Beleuchtete Kosmetikspiegel) bzw Minderung bzgl. der LED Blinker aus.
Wenn ich das richtig sehe, hat Renault für alle Kadjar Modelle keine Beleuchtungseinheiten mit LED Blinkern für die Front und das Heck verfügbar. Folglich wird man da auch nichts austauschen bzw nachbessern können, es sei denn, es befindet sich etwas derartiges in der Entwicklung.
Aber wie schon vorher berichtet: Ich warte jetzt auf die schriftliche Stellungnahme des Händlers bzw. von Renault, und werde die Sache dann von einem Spezialisten für Autokaufrecht bewerten lassen.
(Der hat im November meinen Rücktritt vom Kaufvertrag eines FORD Kuga erfolgreich durchgestzt).
Da sehe ich genau so. Man bestellt ein Fahrzeug anhand dieser Beschreibung. Auf was soll man sich sonst verlassen? Das mit den zukünftigen Änderungen sehe ich genau so. Ich habe das meinem Autohaus ebenfalls schon mündlich mitgeteilt. Die wollen sich nun beraten. Mal sehen was daraus wird. Wenn Du einen Spezialisten an der Hand hast und Renault sich sperren sollte, wäre ich an dem Können dieses Menschen ebenfalls interessiert. Hier im Forum sind ja ein paar Leute, die Ihr Auto nicht Beschreibungsgemäss bekommen haben. Bei den Blinkern letztendlich alle, weil laut Beschreibung alle Kadjar mit LED Blinkern versehen sein sollen. Wäre also ne Sammelklage wert.
Ich würde mir an eurer stelle keine Hoffnung machen. Ihr habt das Auto gekauft und das nicht blind.
Mir persönlich juckt es nicht ob led oder birne, klar ist es nicht schön sowas, aber Leute es geht nur um Blinker.
Gruß
Ja richtig es geht um die Blinker, die falsch sind. Ich geh davon aus, das LED wesentlich teurer sind als die normalen. Außerdem habe ich das auch so erwartet und mir ist das wichtig, weil LED auch wesentlich langlebiger als Wendelbirnen. Ergo möchte ich einen Preisminderung haben. Man muss sich das nicht bieten lassen. Oder hast Du Geld zu verschenken?
Vertragsrechtlich kenne ich den Vorbehalt von Änderungen in dem Zusammenhang, dass falls im Laufe der Produktion z.B. Einbauteile nicht mehr geliefert werden können, auch welche eines anderen Herstellers verwendet werden können sofern sie in Art und Güte nicht abweichen bzw. nur geringfügig abweichen.
Also kann der Hersteller nicht einfach anstelle eines Dieselmotors plötzlich eine Beziner liefern und ähnlich sehe ich das bei der Beleuchtung ... zumindest liegt m.M. eine geringere Güte vor.
Also habe auch ich berechtigte Hoffnung, wie Willi schon schrieb, Minderung zu fordern. Und daher könntw ich mir gut vorstellen dass Renault sich am ehesten auf einen Sachleistungsausgleich einlässt. War bei unserem Modus ganz ähnlich, allerdings war dort der Händler schuld. Haben dann nen hübsch Satz Alus plus Reifen bekommen sowie eine Mittelarmlehne. Das lässt sich auch für den Händler/Hersteller besser verbuchen
Ich würde in diesem Fall wohl eine schriftliche Mängelanzeige schreiben. Zu klären wäre wohl noch die genaue gesetzliche Grundlage um sich auf entspr. Paragraphen beziehen zu könne. Dann Nachbesserung fordern und Wandlung ankündigen. Ich denke auf der Basis kann man gut mit denen verhandeln.
Natürlich haben LED's auch Nachteile, es gibt z.b Fahrzeuge da muss der kpl. Scheinwerfer getauscht werden. Ich glaube BMW hat so ein Modell aber ich hatte hier in Kadjar an "wechselbare" LED gedacht.
Ich hatte mir vor dem Kauf die Preis und Ausstattungsliste angesehen und war halt von LED ausgegangen.( in meinen Augen wertiger wie Glühlampen mit Faden)
Mit "Änderungen vorbehalten "heißt wahrscheinlich im Fall Renault Kadjar:
Wenn es irgendwann machbar ist und ins Preisbild passt werden wir es einbauen.
Ich kann mir nur vorstellen das die Ausstatungs bzw Preisliste weit vor der Fertigstellung und Auslieferung der Ersten Modelle gedruckt und ausgegeben wurde.
Gemäß dem Motto wir bauen mal was zusammen und wenn sich Hebung beschweren könnten wir ja vieleicht was ändern...... beim nächsten Modell.
Ob eine Nachbesserung mit LED möglich ist ?