Hallo, ich halte vom Vorschlag nichts. Hört sich nach: "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" an.
Ich glaube das Problem der Blinkerlampen ist genug diskutiert und muss nicht noch als Krönung der Debatte eine Sammelklage anstrengen.
Das ist meine Meinung und ich glaube bestimmt im Namen einiger Mitglieder dieses Forums zu sprechen.
Gruß hanno
Blinker - LED nachrüsten?
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Dazu könnt ihr auf Seite 3 ab DIESEM BEITRAG mal lesen.
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Wir sind in Deutschland. Sammelklage gibt's in den USA. Steht hier auch schon.
Das die Forderungen immer noch möglich sind, ist Tatsache.
Hier greift Euer Verkehrsrechtschutz.
Jegliches Vorgehen kostet dem, der Verkehrsrechtschutz hat, keinen Cent.Für welches Autohaus schreibst du hier, Hanno ?
Une nochmal....Vertragspartner ist nicht der Bauer (Renault), sondern der, der euch den Salat verkauft hat (Autohaus)
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Hallo Gogo,
meine Meinung war als Antwort für Hollande gedacht.
Des Weiteren ist mir bekannt, wer mein Vertragspartner ist.
Gruß hanno -
Hallo Gogo,
meine Meinung war als Antwort für Hollande gedacht.
Des Weiteren ist mir bekannt, wer mein Vertragspartner ist.
Gruß hannoIch bin kein Jurist. Aber ich habe auch nicht von einer Sammelklage gesprochen sondern von einer Gemeinschaftsklage. Hier finden sich m.W. mehrere Kläger zu einer Interessengemeinschaft zusammen und klagen (z.B. gegen den Rundfunkbeitrag). Mich ärgert einfach, dass Renault als Goliath nicht einfach zu seinem Fehler steht und wir als David klein beigeben sollen.
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Hey Leute, wollen wir das Thema nicht mal langsam beerdigen ?
Auf den letzten 22 Seiten ist meiner Ansicht nach alles gesagt worden was es zu dem Thema zu berichten gibt. Wer die obligatorischen 200€ haben möchte soll sich an die Kundenbetreuung wenden. Alle anderen
sind offensichtlich mit ihren Blinkerlampen zufrieden. Ob Led oder nicht ist mir eigentlich egal, sehe ich beim Fahren sowieso nicht.Hollande: Und mal nebenbei, wenn Renault nicht zu seinen Fehlern stehen würde, gäbe es keine 200 € !
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Die Problematik "LED-Blinker" trifft m.E. auch auf die Erwerber/Besteller 2016 zu:
1.) Wie schon früher ausgeführt, bilden die LED-Blinker mit den Heckleuchten eine Einheit. Sind Heckleuchten ohne Blinker bestellbar?
2.) Die LED-Blinker werden weiterhin speziell als Ausstattung in den Broschüren (lediglich in der geänderten Preisliste per 1.1.16 wird nur noch von LED-Heckleuchten gesprochen) aufgeführt . Da es sich bei der Preisliste und der Broschüre um unterschiedliche Unterlagen handelt, kann ein Druckfehler (Argumentation Renault) nicht angenommen werden. Es handelt sich einfach um eine Falschinformation. Von Renault hätte man m.E. erwarten können, dass mit der Herausgabe der neuen Preisliste auch in der Broschüre entsprechende Hinweise über den Fehler erfolgen und den Kunden hier nicht weithin fehlerhaft informiert.
3.) In der Broschüre behält sich Renault nur das Recht vor, Änderungen für Verbesserungen vorzunehmen. Eine Umstellung von LED auf Normalbirnen ist aber keine Verbesserung.Ist unter den Mitglieder im Kadjar-Forum kein Jurist, der die Interessen von mehreren Kadjar-Besitzen gegenüber Renault vertreten will und evtl. auch eine Gemeinschaftsklage durchführen will? Die Aussichten dürften doch gut stehen, da Renault ja einen Fehler schon zugegeben hat. Gemeinsam sind wir stark und müssen dann nicht mehr bei dem Renault-Kundenservice als Bittsteller auftreten, wo doch der Fehler eindeutig bei Renault liegt. Evtl. muss man sich dann auch nicht mit 200€ "abspeisen" lassen.
We ist Eure Meinung? Habt Ihr einen anderen Vorschlag?
Das Thema haben wir doch auch schon lang und breit durchgenommen. Ich persönlich bin mit den 200€ zufrieden, andere hier im Forum auch. Warum auf einmal hier gr0ße Geschütze auspacken?
Sorry, ist aber meine Meinung. -
Ich halte es mit Matz im Beitrag 336.
Das Kapitel scheint mir mehr als durchgekaut.
Von solchen Androhungen halte ich gar nichts.
Ob da hinten LEDs oder normale Lampen verbaut sind juckt mich eigentlich nicht.
Ausserdem möchte ich mit dem AH einen vernünftigen Kontakt pflegen.
Wie oft sind wir denn alle froh wenn in der Werkstatt mal dies und jenes
einfach so behoben wird. (Ohne Rechnung)
Bei mir war es jedenfalls immer so und bin damit bestens gefahren.
Da kann ich auf die evtl. "erkämpften" 200 Euros gerne verzichten. -
Es ist jetzt kein gravierender Mangel und jeder der der die 200€ bekommen hat, der unterschreibt eine Verzichtserklärung, dass er damit nicht weiter gegen den Mangel vorgeht.
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23 Seiten für 200 Euro ist schon ne stolze Nummer.
Fakt ist eins, wir haben alle Recht, leider der eine einfacher und der andere weil ihm Renault nicht zustimmt weniger ( oder er es gar nicht möchte ).
Ich schließe mich Werni an und freue mich auf neue und aufregende Themen hier im Forum.Schönen Abend noch
eisamw