Hallo,
nun steht ja nach einigen Reperaturversuchen (wohl bisher noch erfolglos) das Wandeln meines Autos an. Die Suchfunktion hat ergeben das hier schon viel darüber mal irgendwo gepostet wurde, aber es gab noch keinen Thread in dem alles mal gesammelt steht.
Was mir beim lesen aufgefallen ist : es wird noch gemeint das man 3 Reperaturversuche machen muss , dem ist nicht so.
2 mal muss man einen Reperaturversuch zustimmen , danach ist man rechtlich in der Lage eine Wandlung zu verlangen.
Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag
Bevor du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, müssen dem Verkäufer zwei Möglichkeiten gewährt werden, den Mangel am Fahrzeug in Ordnung zu bringen. Erst wenn zwei Reparaturen am Auto misslungen sind, kann der Käufer die Wandlung verlangen. Wenn sich aber der Schaden als irreparabel erweist oder sicherheitsrelevante Teile beschädigt sind, muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen. Lehnt der Verkäufer die Reparatur ab oder gelingt sie ihm wiederholt nicht, hast du das Recht auf Wandlung. Setze dem Verkäufer dazu schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, eine Frist zur Rückabwicklung, um den Rücktritt vom Kaufvertrag anzustoßen. Neben dem Mangel sind Aufwendungen deinerseits sowie die Nutzungsgebühr zu berücksichtigen.
Quelle autoscout24
Dann ist es auch neu für mich gewesen , das der Wandlungspartner das Autohaus ist als Verursacher des Fehlers und nicht der Hersteller. Wieso man da nicht den Hersteller direckt als Verursacher nimmt , sondern das Autohaus ist mir unklar ,ist aber so .
Nun zu den Kosten, denn man hat ja das Fahrzeug schon benutzt und das wird berechnet:
Nutzungsgebühr berechnen
Hast du dich mit dem Verkäufer auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag geeignet, erhältst du die Kaufsumme zurück. Allerdings steht dem Verkäufer eine Ausgleichszahlung für die Nutzung zu. Hier kann ein erheblicher Betrag zusammenkommen, den sich ein Neuwagenkäufer anrechnen lassen muss. Übrigens bestehen auch bei einem gebrauchten Auto für verschwiegene Mängel Rechtsansprüche. Der Schlüssel der zu berechnenden Nutzungsvergütung ist die Gesamtlaufleistung. Da heutige Fahrzeuge meist eine höhere Laufleistung als 150.000 Kilometer haben, sind die bekannten 0,67 Prozent veraltet.
Neuwagen Hast du eine Laufleistung von 200.000 Kilometer, rechnest du den Kaufpreis durch gefahrene Kilometer geteilt durch 200.000. Die Endsumme kann der Autoverkäufer vom Kaufpreis abziehen.
Rechenbeispiel: Bruttokaufpreis des Fahrzeugs: 32.150 Euro | Von dir gefahrene Strecke: 10.000 Kilometer
Nutzungsvergütung = 1.607,50 Euro (32.150 Euro x 10.000 : 200.000).
Gebrauchtwagen Für einen Gebrauchtwagen ziehst du die bereits gelaufenen Kilometer einfach von der Endlaufleistung ab. Nur die Restlaufleistung fließt in die Berechnung ein.
Rechenbeispiel: Bruttokaufpreis des Fahrzeugs: 18.130 Euro | Von dir gefahrene Strecke: 10.000 Kilometer | Tachostand beim Kauf: 85.000 | Erwartbare Restlaufleistung: 200.000 minus 85.000 = 115.000. Nutzungsvergütung = 1.576,52 Euro (18.130 Euro x 10.000 : 115.000).
Quelle autoscout24
So nun muss man immernoch darauf hoffen das der Hersteller einer Wandlung zustimmt und den angezeigten Mangel bestätigt.
Mein Freundlicher hat mir erklärt , das bei einer Wandlung mein Fahrzeug vom Autohaus zum aktuellen Wert zurückgekauft wird und das Renault die Differenz zum Neuwagenkaufpreis ersetzt abzüglich der Nutzungsgebühr, die ja zu meinen Lasten liegt da ich das Fahrzeug ja genutzt hatte.
Nun muss man selber mal Rechnen ob man bereit ist diesen Weg zu gehen, wenn man troz dem Problemauto ein gutes Verhältniss zum Autohaus hat und man alles selber mit denen regeln kann ist es sicherlich einfacher durchzustehen als ein Fall mit Anwalt und Gericht zu durchleben.
Zur Zeit kann ich nur sagen das ich viel Glück mit meinem Freundlichen habe und wir gemeinsam nach einer guten Lösung suchen. Ich bekomme problemlos Ersatzwagen man beantwortet mir alle Fragen und ich fühle mich dort gut aufgehoben.
So nun meine Fragen an euch , wer hat schon mal ? Wie war das ? Seit ihr gut begleitet worden vom Autohaus ? Wie hat sich Renault verhalten?
Wenn wir alle Probleme die Auftreten könnten / können hier schon mal Sammeln , haben andere nach uns ggf weniger damit zu kämpfen , oder sie können diese gleich umschiffen und aus dem Weg räumen.
Manchmal gibt es ja auch Autobesitzer die sich nicht trauen diesen Weg zu gehen und das Auto mit dem Mangel immer weiter nutzen weil sie nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben .
So nun hoffe ich auf euch .
Gruß Don Flens