Wenn ich meinen dann morgen habe, werde ich nochmal prüfen, ob ich, genau wie bei meinem Qashqai J11 das Nissan Komfortmodul nachrüsten kann. Kostet etwa 55 € und ca. 45 Min. Arbeit und wird in die Fahrertüre montiert. Die späteren J11 hatten die Komfortschaltung bereits eingebaut, wenn auch nur in der Tekna (höchste) Ausstattung und das Ganze war dann ebenfalls programmierbar. Möglich, daß das beim Kadjar so ähnlich ist und die BA schon mal das Ganze beschreibt.
Ob man das nun o.k. findet oder nicht mag ein Jeder selber beurteilen.
Praktisch ist es zumindest beim Verschliessen diese Funktion zu nutzen.
Sollte sich dahingehend etwas tun, werde ich berichten.
Im Moment ist damit dieses Thema für mich ebenfalls abgeschlossen.
Ausstattung laut Prospekt
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Hatte ich schon mal erwähnt. Das ist der bekannte Passus, der dann Alles regeln soll.
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Fragt sich nur, wie der Wegfall einer Komponente zur Verbesserung des Produktes beitragen soll....
obwohl... wenn RLink und Fensterheber wegfallen würden, gäbe es kaum noch Diskussionsbedarf -
Quelle: autobild.de
Zitat:
Gewährleistung: Haftung nach Gesetz
Ein Verkäufer haftet für jeden Mangel an einem Neuwagen (§§ 437 ff BGB). Der Wagen ist mangelhaft, wenn er nicht die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit (etwa Farbe, Motor, Sonderausstattung, Zubehör, "Fabrikneuheit") aufweist oder sich nicht "bestimmungsgemäß" benutzen läßt. Dann darf der Käufer dem Händler das mangelhafte Auto aber nicht einfach auf den Hof stellen und den Kaufpreis zurückverlangen. Er muß den Verkäufer zur sogenannten Nacherfüllung auffordern. Dabei hat der Käufer die Wahl:• Nach § 437 Nr. 1, 439 BGB kann er den Mangel abstellen (kostenlose Nachbesserung) oder ein einwandfreies Auto nachliefern lassen. Der Anspruch muß grundsätzlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Manche Hersteller erlauben die Nachbesserung auch bei einem anderen Vertragshändler.
• Minderung: Dem Verkäufer muß lediglich die Absicht der Kaufpreisminderung mitgeteilt werden. Sie ist auch bei geringen Mängeln möglich. Die Höhe des Abschlags sollte von einem Gutachter bestimmt werden.
• Rücktritt: Den Kaufvertrag rückgängig machen (Wandlung) kann der Käufer bei einem "erheblichen Mangel" (§ 323 BGB) und dem erfolglosen Ablauf der Frist zur Nacherfüllung. Beim Rücktritt vom Kaufvertrag wird das defekte Auto zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet. Dabei werden die gefahrenen Kilometer berechnet: Pro 1000 Kilometer dürfen laut BGH 0,67 Prozent des Neuwagenpreises berechnet werden. Aber: Ein Rücktritt wegen geringer Mängel ist ausgeschlossen.
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Hallo,
ich war gerade im AH und habe das fehlen der Beleuchtung des Makeup-Spiegels bemängelt.
Man war richtig aus dem Häuschen.
Sie schreiben jetzt eine Eingabe an Renault. Bin ja mal gespannt was da raus kommt.
Thomas, noch einmal Danke für den Tipp . Ich hätte das nicht bemerkt, wirklich nicht.Gruß Tom
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Mal abgesehen davon, daß ich den Thread eröffnet habe, freut es mich , wenn auch bei dir die Sonnenblenden getauscht werden. Ich glaube es erst dann wirklich, wenn sie drin sind, bin aber ziemlich hoffnungsfroh, daß es klappt. Da schlagen sicher dann noch mehr bei Renault auf.
Dir Thomas auch viel Erfolg. -
Danke Euch beiden.
Ich schreibe in Kürze an den Verkaufsleiter meines Autohauses.
Mal sehen, wie die reagieren. -
Wie Ihr ja alle wisst sind die Hauptblinker als normale Glühbirnen verbaut. In der Ausstattungsliste steht aber explizit LED bei Blinker Brems und Rücklicht. Und das ohne Fußnoten, welches besagen, daß LED nur in den Seitenspiegel verbaut sind. Ich habe das heute meinem freundlichen mitgeteilt und es werden wohl Verhandlungen beginnen.
Ich habe mit einem befreundeten Rechtsanwalt darüber gesprochen. Der war auch der Meinung, wenn Renno das so in der Austattungsliste schreibt müsse es auch so geliefert werden oder mit Fußnoten ausgeschlossen werden. Werde berichten. -
Wenn wir schon beim Thema sind. Wie ist das mit dem Radio zu verstehen? CD ja oder nein? Im LIFE CD Radio, EXPERIENCE UND XMOD hat zusätzlich 3D Sound aber kein CD oder?......