Radarwarner verboten in Deutschland

  • Ist das wirklich so?Mein R Link 1 warnt auch vor Mobilen Blitzern, muss allerdings von anderen Tom Tom Benutzern gemeldet werden.

    In den 3 1/4 Jahren, Kadjar u. R-Link, hatte ich nicht einmal dieses Vergnügen. Habe, wie oben erwähnt, ein hübsches Foto für 15€ bekommen.
    Deshalb bin ich immer froh wenn die Lichthupen der entgegenkommenden Fahrzeuge funktionieren. :D

  • Das R Link 1 warnt vor Mobilen Blitzern? Dann bekommt R Link 1 wohl noch die Blitzerdaten über TomTom Services


    Das R Link 2 warnt nicht vor mobilen Blitzern. Die festen Blitzer im R Link 2 sind in den Karten hinterlegt und werden nicht über TomTom Online R Link 2 angeboten.

    LG
    Klaus



    8o Kadjar 110cdi edc Bose Edition, Titanium Grau, Easy Parkasisstent, Mösenstövchen, Einschwenkbare AHK, Winter Paket, Toter Winkel Warner, 360°Sensoren :m0040:


    R Link2 Software-Version: 7.0.24.161, Boot-Version: 5615, Karten: V2018.12 TomTom Go/Navigon inkl. Liveservice auf Handy, mit aamirror aufs R Link gespiegelt

    Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

  • Das R Link 1 warnt vor Mobilen Blitzern? Dann bekommt R Link 1 wohl noch die Blitzerdaten über TomTom Services


    Das R Link 2 warnt nicht vor mobilen Blitzern. Die festen Blitzer im R Link 2 sind in den Karten hinterlegt und werden nicht über TomTom Online R Link 2 angeboten.

    Sachverhalt absolut richtig dargestellt :thumbup:

    Kadjar Collection TCe 130 EDC, Titanium-Grau, Safety-Plus-Paket, 19'' LM-Felgen "Collection", EZ: 06/18
    Softwareversion 7.0.24.161; Bootversion 5476; Naviversion 9.12.138.703531; Karten V2019/12 (2020.Q4)

    Komfort-Service-Vertrag ( 5 Jahre/ 120.000 km)
    K&K Marderabwehr Typ M4700B, Scheibentönung Nano Mystery Black, Osram Night Breaker Laser, LED-Kennzeichenbeleuchtung, beleuchtete Einstiegsleisten, Sharkantenne, Sportpedale, 2-Klang-Horn, elektrische Heckklappenöffnung,

  • Habe gerade mit Schrecken in den Nachrichten vernommen, das es ein neues Gesetz geben wird. Das alleine der Besitz von eines Radarwarners bestraft wird und zwar mit 1 Punkt und 75 Euro Strafe. Versteht mich nicht falsch ich bin kein Raser aber wenn man in Gegenden unterwegs ist wo man noch nie war ist es schon von Vorteil den kleine Freund aktiviert zu haben. Ich bin Mal gespannt wie Renault das korrigieren wird. Denke mit den nächsten Update wir der Warner aus dem RLink genommen.

  • Woher hast Du denn diese Info genau?
    Nach wie vor wird in allen bekannten Quellen im Netz ausschließlich die Nutzung untersagt, bei gleicher Strafe, wie Du sie genannt hast. Selbst unter der Suche "Neues Gesetz" wird nichts angezeigt.
    Mal abgesehen davon, sind wir in Deutschland eines der Länder, wo die Strafe noch am geringsten ausfällt.

    Kadjar Bose Edition [Facelift 2019] * TCe 160 EDC GPF
    * Titanium Grau * Protection Paket * Winter Paket *

    * R-Link2 Firmware 7.0.24.161 * Bootversion 5476 *

  • Mein Kundenberater hat diesbezüglich auch schon mal erwähnt dass der Radarwarner, bei irgend einem R-Link 2 Update, wegfallen könnte. Wann genau konnte er aber auch nicht sagen. Bei den neueren Versionen V3... und V7... ist es ja noch drin. Ich weiß nicht ob es im Nachfolger des R-Link, Easy Link, noch enthalten ist. Und wenn nicht kann man, wer einen Warner will/braucht, über AA was aktivieren.

  • Auf dem Handy ist es leider dann auch strafbar. Die Installation der App allein reicht schon aus. Aber ich denke wie will ein Polizist das kontrollieren der darf ja nicht einfach mein Handy durchsuchen. Mal ein Beispiel für ne Abzocke mit einen Radargerät. Letztes Jahr bin ich im Sommer an die Ostsee gefahren und ich muss nochmal betonen ich halte mich an die Vorgaben, also ich fahre da eine steile Strasse runter Landstrasse 100 erlaubt unten im Tal plötzlich ein Blitzer und Peng es hat mich erwischt. Ich dürfte wohl nur 50 fahren, ich habe da es dunkel war das 50 Schild nicht gesehen. Gott sein Dank hatte ich nur 70 auf dem Tacho. Bei der Rückfahrt habe ich mir das angeschaut warum da überhaupt nur 50 erlaubt ist. Ich habe nicht gefunden warum. Kein Gebäude oder Gefahrenzone sichtbar. Wie ich da nun so Stand und mich umschaute hielt ein anderes PKW an und der Fahrer sagte mir, ja sie sind nicht der einzige den es hier erwischt hat. Hier war früher eine Bushaltestelle aber die ist seit 10 Jahren nicht mehr da aber das Tempolimit blieb so. Deswegen finde ich eine Warnung vor solchen Abzockfallen nur fair.

  • Bei der Rückfahrt habe ich mir das angeschaut warum da überhaupt nur 50 erlaubt ist. Ich habe nicht gefunden warum.

    also ich fahre da eine steile Strasse runter


    Hi
    ich glaub, du hast dir die Antwort schon selber gegeben.


    ... auch "gefährliche" Straßenabschnitte rechtfertigen eine Geschwindigkeitsbeschränkung


    ... und inzwischen dürfte doch jedes aktuelle Navi ein halbwegs aktuelles Kartenmaterial haben, wo auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt werden und (wenn aktiviert) akustisch man drauf aufmerksam gemacht wird.


    Das gleiche gilt doch auf für Fahrzeuge mit eingebauten Navi und / oder Verkehrszeichenerkennung. Hier kann man doch auch einen Signalton bei Überschreitung aktivieren.


    Ich weiß, passt nicht immer, aber grundsätzlich sind die aufgestellten Verkehrsschilder bindend.


    .... und grundsätzlich gilt doch immer angepasst zu fahren und nicht erst, wenn die Geschwindigkeit per Radar überwacht wird



    Gruß Rainer

    KADJAR Crossborder ENERGY TCe 165 Bose Edition | Dezir-Rot | EZ 02.18 | 19“ Extreme |... seit 25.05.2019
    original Renault schwenkbare AHK |original Renault Dachträger |
    R-Link 2 mit 7.0.24.161 | Boot-Version 5615 | Karten v2023.06 |

  • Im R-Link wird eh nur vor fest Installierten Bltzern gewarnt und ich habe von einem befreundeten Polizisten gehört dass dies nicht so "eng" gesehen wird. Wenn man einen Warner hat der die sogenannten "Radarfallen" anzeigt, oder sogar stört sieht das schon anders aus.
    Und Ortskundige wissen eh wo die festen Blitzer stehen. Da sieht man auch sehr viele die vor den Blitzern abbremsen und danach wieder beschleunigen. Da könnte die Polizei mit sporadischen Radarfallen zwischendrin "fette Beute" machen.

  • Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps


    In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.


    So am Pc nochmal Überarbeitet.
    Hatte gerade nur aus der StVo Novelle Zitiert. Liest euch diese mal Durch.

    Renault Symbioz :love:

    Iconic E-Tech Full Hybrid 145

    Panorama Glasdach Solarbay

    Elektrische Heckklappe mit Fusssensor

    Einmal editiert, zuletzt von A.Faust ()