Wichtig ist noch, dass die Übungsfahrt der Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Wird dies unterlassen könnte es zu Problemen im Falle eines Unfalls kommen.
Weiters dürfen der Fahrschüler und auch der Beifahrer nicht mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt im Blut haben. Drogen sowieso nicht. Für jene die es genau wissen wollen: https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/122
Martin