Verkehrsübungsplatz kenne ich vom erzählen auch. Das ist jedoch im Normalfall privates Gelände. Da kann doch jeder fahren.
@ Cheesy: dann ist das so etwas wie begleitetes Fahren? Tut mir leid, ich kenne mich mit diesem Thema echt nicht aus. Interessiert mich jedoch.
Übungsfahrten mit dem Kadjar!
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@ Cheesy: dann ist das so etwas wie begleitetes Fahren?
Ja, das kann man wohl so ähnlich sehen, aber in dem Sinne sind es halt Fahrstunden, die man mit den Eltern oder einer dazu berechtigten Person macht, anstatt mit dem Fahrlehrer...
es ist halt so einfach günstiger, weil man ja nicht pro Fahrstunde zahlt man fährt halt so lange rum bis man es drauf hat und sich fit fühlt für die Fahr-Prüfung, wobei man dazu dann noch min. 1 Fahrstunde mit dem Fahrlehrer machen muss, damit dieser auch sein OK dafür gibt...LG
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Also in Österreich ist es erlaubt, dass nach Abschluss von acht Fahrstunden und des theoretischen Kurses in der Fahrschule noch vor der Prüfung und vor dem 18. Lebensjahr mit dazu eingewiesenen Personen Privatfahrten durchzuführen. Und zwar nicht nur auf einem Übungsparkplatz sondern im tatsächlichen Straßenverkehr. Es gibt keine Vorgaben betreffend des Fahrzeuges (natürlich muss das Fahrzeug ein "Pickerl" haben). Es gibt keine Einschränkung auf Fahrzeug mit normalen Handbremsen (wäre ja heutzutage wohl ein Problem). Am Fahrzeug müssen Tafeln mit einem großen L und Übungsfahrt angebracht sein. Ein Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist mitzuführen.
Natürlich habe ich mit meiner Tochter vorerst auf einem großen Parkplatz geübt. Vorher würde ich mit ihr nicht im normalen Straßenverkehr fahren. Aber sie ist noch nicht jeder Situation gewachsen. Daher meine Bedenken hinsichtlich der Handbremse.
Als Fahrschulauto hat sie einen VW Golf. Da dort ja zusätzliche Pedale beim Beifahrerplatz sind stellt sich die Frage nach der elektronischen Handbremse nicht.
Die elektronische Parkbremse kann man im Notfall auch ziehen.
Ist leider nicht dosierbar wie eine herkömmliche Handbremse und damit mit Vorsicht zu genießen.Beruhigt mich jetzt etwas. Ausprobiert habe ich es noch nicht.
Martin
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Ohne gültige Fahrerlaubnis (begleitets Fahren od. nicht) im Straßenverkehr teilzunehmen ist in D ein absolutes no-go
Entweder ich habe meine Fahrerlaubnis mit 18 gemacht und darf alleine fahren, oder ich habe die Prüfung mit (imho)17 absolviert, dann muss ein Erwachsener neben mir sitzen.
Und die einzige Möglichkeit, Fahrstunden und Prüfungen mit dem Privat-Fzg. zu absolvieren beschränkt sich glaube ich lediglich aufs Motorrad.
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Kleiner Exkurs: das mit der elektronische Handbremse haben wir beim Fahrsicherheitstraining beim ADAC gestestet! Funtioniert einwandrei und der Wagen hat selbst auf der Spiegelfläche die Spur gehalten - entgegen der manuellen Handbremse die Kollegen sind in den Kreisel gegangen
Das mit den Übungsfahrten im Nachbarland finde ich cool, vor allem wenn man sich Geld dabei sparen kann.
Haben in den letzten drei jahren zwei Kids durch die Prüfung gejagt, war am Ende richtig teuer, zumal zumindest bei uns in der Region akuter Fahrlehrer mangel herrscht, des wegen auch der laufende Wechsle bei meiner Tochter.
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Aber damals war es wohl sehr wichtig, dass das Auto eine normale Handbremse hat, und keine Fuß-Festellbremse wie z.B. früher gerne bei Mercedes, und wohl auch keine el. Feststellbremse...
Wie schon geschrieben, Fahren auf öffentlicher Straße ausschließlich nach bestandener Prüfung,. Finde ich cool, wie das bei euch gehandhabt wird .
Wie sieht das denn versicherungstechnisch aus, wer kommt denn dafür auf, wenn was passiert?Mein Sohn, der seinen Lappen vor gut 8 Jahren gemacht hat, durfte sogar mit eingeschalteten Parksensoren fahren. So richtig Autofahren lernen die heute nicht mehr, dürfen von Anfang an den elektronischen Kram einsetzen (außer die Einparkhilfe, aber das kommt bestimmt auch noch) .
Jetzt steht die Überlegung an, dss Niveau der schriftlichen Prüfung herunterzusetzen, weil soviele durchrasseln. Wird immer schlimmer bei uns .
Wer zu faul zum lernen oder zu dämlich ist, sollte auch nicht hinters Steuer . -
Wie sieht das denn versicherungstechnisch aus, wer kommt denn dafür auf, wenn was passiert?
"Ganz normal" - der Erwachsene hat die Pflicht und die Verantwortung und im Ernstfall die Schuld bzw. wenn einer dem Fahrschüler reinbrettert natürlich der andere... also es wird alles so geregelt als wenn der Erwachsene mit Führerschein gefahren wäre...
Das weiß ich auch aus eigenere Erfahrung - uns/mir ist damals in einem Kreisverkehr bei der Übungsfahrt einer reingefahren - der hat Schuld gehabt und bekommen und musste den Schaden am Auto meiner Eltern über Haftpflicht zahlen... und wenn ich einem reingefahren wäre, dann hätte halt die Kfz-Haftpflicht meiner Eltern den Schaden bei dem anderen übernommen und die Kasko den Schaden am eigenen Fahrzeug - also alles so wie sonst auch in Österreich...
Natürlich darf weder Fahrer noch Beifahrer in diesem Fall alkoholisiert oder unter Drogen-Einfluss stehen, und auch keine grobe Fahrlässigkeit oder ähnliches - sonst hat es natürlich Konsequenzen, aber das ist ja auch genrell so...
LG
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Nur noch mal kurz zur Elektrischen Parkbremse, natürlich hat die auch eine Notbremsfunktion, einfach mal ausprobieren, ihr müsst den Schalter ziehen und festhalten, dann Bremst der Wagen bis zum Stillstand ab, wie bei der Betriebs bremse auch, denkt doch nur an einen Medizinischen Notfall, lasst das euren Partner auch ausprobieren, den der muss den Wagen im Notfall zum stehen bekommen
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@Sauerländer
Hast Du das schon ausprobiert? Wie wirkt sich das aus, knallt die Bremse voll rein oder bremst der langsam ab? -
Der Bremst langsam ab, hab ich Ausprobiert, ca. 40 bis 50 km/h kurz vor Stillstand blockiert er kurz, oder ruckelt
Wichtig ist glaube ich nur das der Schalter gezogen bleiben muss.