das verträgt sich sehr wohl mit EU Recht. Das Fzg. wurde an ein europäisches Nachbarland geliefert, wo dessen Garantiezeiträume gelten und nicht das deutsche bzw. die deutschen Garantierichtlinien seitens Renault, auch wenn es im nachhinein nach Deutschland importiert wurde.
Sog. Anschlussgarantien kann man auch von ext. Anbietern erwerben, die ein ähnlichen Umfang bieten, aber zum Teil deutlich günstiger sind, als eine erweiterte Herstellergarantie.
Ich glaube kaum das ein Hersteller eine erweiterte Garantie an Importfzg. verkauft!