Die COC passt eigentlich nur immer zu einem Auto. Deswegen macht es wenig sinn die anderen zur Verfügung zu stellen. Es wäre maximal ein Anhaltspunkt.
In der COC steht drin welche Reifen-Felgenkombinationen noch möglich sind, wenn man die nicht mitbekommt (zumindest eine Kopie) tappt man immer im dunkeln.
Müsste die zwingend mitgeführt werden um bei Kontrollen vorgezeigt zu werden, dann würde die CoC zur Fahrzeugbescheinigung Teil 1 gehören.
Als Kopie ist die CoC kein gültiges Dokument.
Die eigentliche Frage wurde ja mit Post 2 beantwortet.
Aber wie sieht das im Ausland aus, haben die dortigen Polizisten zugriff auf die Daten der Zulassungsbehörde ? Auf welche Daten kann die Polizei eigentlich zugreifen ?