@KlaDo. Finde es super nett von Dir, dass Du Dich so einbringst, nur ist mein Eindruck, dass vieles ein Anwalt anders sieht, dafür haben Sie ja auch studiert.
Kosten hätte ich aber keine, weder bei einer Abholung durch den Händler, noch durch eine Fahrt zum Händler. Denn diese Kosten müsste der Händler tragen.
Der Händler wird die Kosten ev. erstmal tragen weil er Vorschusspflichtig ist und die Mängelrüge anerkennt. Erweist sich deine Mängelrüge als Ergebnis der Prüfung später als unbegründet so wird er die Kosten zurückfordern. Hierbei kann der Verkäufer auch ein anderes Autohaus den Auftrag geben den Mangel zu beseitigen. Quasi dich nötigen zu einem anderen Renault Partner zu gehen. (verhältnissmäßigkeit)
Siehe BGB § 439 Nacherfüllung.
Nein, ich gebe und habe hier niemals eine Rechtsauskunft gegeben, das sehe ich hier auch bei keinem Beitrag anderer Mitglieder des Forums die ich gelesen habe.
Lediglich auf die Möglichkeiten die es gibt habe ich hingewiesen. Wenn sollte das auch immer ein RA für dich klären.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Nein, ärgern lasse ich mich nicht - versuche alles easy zu nehmen. Zu dumm nur, dass ein Teil die Gewährleistung betreffen und ein Teil Garantie und genau hier hätte der Händler nur den Dialog suchen müssen. Was soll ich machen?!
Was läuft denn in deinem Fall unter Gewährleistung und was unter Garantie ?