Hallo,
also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ein gebrauchtes Auto gekauft. Vorführwagen, wie auch immer.
Da wirst Du sicher mit kleinen Macken, Kratzern, Beulchen leben müssen. Ich glaube nicht, dass ein Hersteller Dir den Blechwechsel, die Nachlackierung usw. bezahlen wird. Ich glaube auch nicht, dass Dir ein Hersteller wegen des Kratzers am Lenkrad selbiges austauscht. Diese Macken sind bestimmt beim Voreigentümer entstanden.
Ich meine, Du wirst nur Anspruch auf Garantie haben, wenn technische Probleme vorliegen. Aber nicht hinsichtlich Schönheitskosmetik. Dann wird der Hersteller meinen: Kauf Dir ein Neufahrzeug. Dann hast Du auch Anspruch darauf, dass alles hübsch ist.
Was den schwankenden Leerlauf betrifft: Das wird normal sein. Wegen des Spritverbrauchs laufen die Motoren recht abgemagert. Je nach Wetterlage oder Nutzung der Klimaanlage kann das schon mal auftreten.
Mängel Kadjar TCe140
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Hallo,
also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ein gebrauchtes Auto gekauft. Vorführwagen, wie auch immer.Sie hat geschrieben 14 KM Tageszulassung ...... dafür ist es aber ziemlich viel was da schon aufgefallen ist .
Gruß Don Flens
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Deine Tageszulassung ist ein Gebrauchtwagenkauf.
Bei meinem Kadja Jahreswagen, waren auch einige Macken im Lack am ganzen Fahrzeug, und sonstige Sachen die gemacht wurden auf Händlerrechnung. Ansonsten hätte ich den nicht genommen.
Das war auch kein Thema für den Händler.Mit 14 Km auf dem Tacho dürfen solche Macken nicht vorhanden sein. Der Voreigentümer war bei einer Tageszulassung das Autohaus oder deren Partner.
Die Fahrzeuge werden nur zugelassen für einen Tag und dann wieder ab bzw. umgemeldet auf den Zweitbesitzer.
Die laufen nicht als Vorführwagen. -
wurden hier nicht schon mehrere Instrumenteneinheiten/Display's wegen der Kratzer auf Garantie getauscht ?
Die Vielzahl an Schäden und Macken würde ich auch bei einer Tageszulassung nicht akzeptieren. Ich hoffe mal das du bei Abholung die Sachen schon beanstandet hast. -
Hallo nochmals. Den "freundlichen" gibt es wohl bei mir nicht
Ein Gespräch mit dem Serviceberater hat ergeben, dass man der Meinung ist, dass man ja schon einen Nachlass für die vor Ort reklamierten Mängel gegeben hätte.
Mit den neuen genannten, reklamierten Mängeln, habe ich - so hat man es durch die Filialleitung ausrichten lassen - wohl Pech gehabt und würde hier nichts mehr machen.Wenn der mal nicht auf dem Holzweg ist
Warte noch auf eine Rückmeldung vom Verkäufer, sonst geht die Sache zum Anwalt.
Das alles nur, weil der Filialleiter offensichtlich von rechtlichen Dingen Null Ahnung hat.
Hinzu kommt wohl auch noch, dass man mich nötigt zu einem anderen Händler zu gehen um die scheppernden Geräusche zu eruieren.Erster Ansprechpartner ist mein Händler, der kann das Auto abholen und schauen, wie er die Mängel beseitigt.
Schade, war mir irgendwie klar, dass es Stress gibtWerde auch Renault invovieren.
LG
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Eine Tageszulassung ist ein Gebrauchtwagenkauf.
Bei meinem Kadja Jahreswagen, waren auch einige Macken im Lack am ganzen Fahrzeug, und sonstige Sachen die gemacht wurden auf Händlerrechnung. Ansonsten hätte ich den nicht genommen.
Das war auch kein Thema für den Händler.Mit 14 Km auf dem Tacho dürfen solche Macken nicht vorhanden sein. Der Voreigentümer war bei einer Tageszulassung das Autohaus oder deren Partner.
Die Fahrzeuge werden nur zugelassen für einen Tag und dann wieder ab bzw. umgemeldet auf den Zweitbesitzer.
Die laufen nicht als Vorführwagen.Hi Klado, da bist Du leider auf dem Holzweg. Grundsätzlich ist eine Tageszulassung ein Neuwagen, nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht und diese sind bei meinem Fahrzeug nicht erfüllt.
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Das alles nur, weil der Filialleiter offensichtlich von rechtlichen Dingen Null Ahnung hat.
... der hat offenbar noch nicht verstanden wer sein Arbeitgeber ist, nämlich Du als Kunde.
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Da hast Du auch recht. Aber ist nicht meine Art, so auf dem Busch zu klopfen.
Bin eher traurig und enttäuscht, dass man so dreist ist und hofft aus der Nummer so raus zu kommen.
Sicherlich wäre ein Weg ohne Rechtsstreit schöner und würde mir an meinem neuen Fahrzeug mehr Freude bereiten.
Der Hersteller ist nun auch involviert. Mal schauen, wie er zu seinem Produkt steht und wie er mit dem Händler hoffentlich eine gütliche Einigung herbeiführen kann.
7 Tage kann das dauern....LG und Danke für die Teilnahme an meinem Problem mit Fahrzeug und nun leider auch mit dem Händler (Filialbetrieb NRW)
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Da deine Kadja 14 Kilometer auf dem Tacho und Mängel (ob erheblich sei mal dahingestellt), vorhanden sind, ist es kein Neuwagen mehr. Außerdem stehen Käufer einer Tageszulassung erst als zweiter Besitzer in den Zulassungspapieren und das könnte beim Wiederverkauf Nachteile mit sich bringen.
Mein damaliger Captur hatte ich mit Tageszulassung als Gebrauchtwagen mit einem Gebrauchtwagenvertrag gekauft und er hatte 1,0 km auf der Uhr. Der wurde Neu zugelassen vom dealer und nach einem Tag umgemeldet und umgehend ausgeliefert.
Zitat von https://www.autokauf.org/neuwagen-tageszulassung/Formell gelten Tageszulassungen als Neufahrzeuge, wobei die Neuwagengarantie und Gewährleistung des mit Zulassung zum ersten Zulassungstag, der Tageszulassung, beginnt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (az.: VIII ZR 109/04), dass ein Neuwagen auch als Tageszulassung diesen Status nicht verliert, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Auto weist eine Laufleistung von maximal zehn Kilometern auf.
- Zwischen Herstellung und Verkauf liegen höchstens zwölf Monate.
- Das Modell wird weiterhin unverändert hergestellt.
- Durch die Standzeit sind keine Mängel am Auto entstanden.
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Hallo KlaDo,
ganz so einfach ist es nicht.
Aber lassen wir das.
Entscheidend ist, dass es wichtig ist, dass das Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr, wie z.B. bei einem Vorführfahrzeug bewegt wurde.
Eine Kilometergrenze gibt es für Juristen nicht.
Wichtig ist, was im Einzelfall geregelt wurde. So ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Fahrzeug mehr als 10 Kilometer auf dem Tachometer hat und dennoch als Neuwagen gilt, da u.a. auch Fahrten zur Befüllung des Tanks regelmäßig nicht zu beanstanden sind.
Keiner wird erwarten, dass sein Auto z.B aus Übersee geflogen ist, oder von A nach B geschoben wurde
Noch eins, Fabrikneu (Neuwagen) ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit Mängelfrei, das widerspräche der allg. Lebenserfahrung.
Welchem Namen ich einen Vertrag gebe ist irrelevant, entscheidend ist, was vertraglich geregelt wurde
Kleiner Hinweis von mir - Infos habe ich von einem Anwalt Ich bin nur eine SekretärinLG