War doch voraus zu sehen.
Finde es nicht wirklich überraschend.
War doch voraus zu sehen.
Finde es nicht wirklich überraschend.
ja, Oscar. Irgendwie schon. Hatte trotzdem gehofft, dass ich mein Auto über Ostern hätte nutzen können . Aber do hoffe ich, dass der Fehler ENDGÜLTIG ausgemerzt wird !
Danke tomas. Ja, ich hoffe dich, dass das Ende gut wird,.
LG DER Peter
Die sollen dir erst das Auto geben, wenn es 100% sicher ist das alles ok ist.
So lange würdest du von mir ein kostenlosen Mietwagen bekommen.
Nur bitte nachtanken
habe zur Zeit einen grosswagen Namens Twingo. Der Leihwagenvertesg geht erstmal bis 26.04. und würde sich automatisch verlängern wurde mir heute zugesichert . Trotzdem ärgerlich, da mein Großer in der Werkstatt steht. Ist wie gesagt ein Neuwagen mit 200km auf dem Tacho. Das ist es was mich ärgert.
eigentlich solltest du ein gleichwertiges Fahrzeug haben, oder höher.
Nur nicht drunter.
ja, so sollte es eigentlich sein. Bin froh, dass ich überhaupt eines beksm. Musste fast ne Stunde warten, dass der frei war. Werde nach dem hoffentlich erfolgreichen Abstellen des Fehlers eh die Werkstatt wechseln
Moment,Moment Peter. Als unser Scenic 3 wegen eines Unfallschadens in der Werkstatt war bekamen wir auch einen Leihwagen. Einen Dacia Logan. Frau fuhr einmal damit und lies ihn zu Hause stehen. Ich dann damit zu Firma. Abends rief das AH an mit einem Problem. Der Lackierer hat einen Fehler gemacht. Ich so was denn, falsche Farbe. Neee, rückwärts gegen eine Gebäudeecke. Ich dann so, alles klar. Nicht so schlimm. Aber nicht mit diesem Leihwagen. Den fahre ich in den Rhein sagte ich. Abends konnte ich einen Ford B-Max abholen.
Also bestehe bitte auf dein Recht.
Gruß Guido
@snakebody da zahlte die Versicherung, deinen Leihwagen.
Nach wie vor ist seitens des Renault Autohauses der Leihwagen bei Garantieabwicklungen eine freiwillige Sache, Anspruch besteht nur, wenn das Fahrzeug über die Mobilitätsgarantie eingeschleppt wird, selbst wenn ich die nur 50 Meter vor dem AH anrufe. Ein gutes AH sollte und wird immer einen Leihwagen seinerseits stellen, keine Frage. Aber den Anspruch, ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen, gibt es dann nicht.
Ich bekomme meist einen Clio, wenn ich allerdings höflich erwähnt habe, dass ich eigentlich ein größeres Fahrzeug benötige, war das bisher aber auch nicht wirklich ein Problem.
... bezüglich Leihwagen im Garantiefall habe ich nachfolgendes gefunden.
Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Verkäufer. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und auch der Bundesgerichtshof gehen davon aus, dass der Käufer einer mangelhaften Sache den Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls (nach §§ 437 Nr. 3, 280 Absatz 1 BGB) verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder nicht [vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08, NJW 2009, 2674. Bei diesem Urteil ging es zwar nicht um einen Autokauf, die dort vom BGH vorgenommene rechtliche Wertung gilt jedoch auch für diesen. Weitere Urteile aus dem Kfz-Bereich sind z.B. OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, NJW-RR 2008, 1635; LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2007, DAR 2008, 90].
Ihre Verpflichtung besteht aber darin, den Nutzungsausfallschaden so gering wie möglich zu halten. Sie dürften beispielsweise keinen Porsche als Leihwagen nehmen, wenn es sich bei dem gekauften Wagen um einen VW Polo handelt. Der Leihwagen muss "gleichwertig" sein.