Hallo liebe Mitglieder,
eine Berichterstattung im Fernsehen, in Bezug auf den Abgasskanal, hat mich dazu bewegt einen Rechtsanwalt einzuschalten um mein Fahrzeug
im Rahmen der Gewährleistung zu tauschen. (Im Rahmen der Gewährleistung = Lieferung eines Neufahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung)
Der Tausch im Rahmen der Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit einer Wandlung des Kaufvertrages.
Das Kadjar Diesel 1.5 hat einen schwerwiegenden Mangel, der nicht mit einem Trostpflaster (Software-Update) zu beheben ist.
Genau genommen wurde man bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages arglistig getäuscht.
Viel Grüße
Genion