Zitat von PakoDas Notrufsystem muss außerdem mit einem eigenen Schalter auch manuell bedienbar sein.
Stimmt
Zitat von Lilalauneda ja eigentlich ab 01.04.2018 dies "Plicht" in Neuwagen sein soll. Nur die Autoindustrie aller Marken hat ja z.Z. andere Sorgenkinder am laufen, siehe Dieselupdate.
Ich mache mich jetzt mal bei Renault schlau.
Stimmt auch
ABER:
Habe mich gestern an den Kundendienst von Renault gewandt, habe zeitnah nach einem Tag , und sogar einer Zwischenmail, eine Antwort erhalten. Muss den Kundendienst da mal wirklich loben.
Es gibt auch andere Mitglieder, die den Kundendienst verteufeln!
Zitat Renault Kundenservice: E-Mail vom 09.08.2018
Gerne habe ich die Antwort zu Ihrer Frage in Erfahrung gebracht.
Die eCall-Pflicht gilt nur für neu homologierte Fahrzeuge - neues Fahrzeug-(Modell) mit eigener Typgenehmigungsnummer.
Das trifft auf den KADJAR nicht zu, da dieser seine Typgenehmigungsnummer bereits vor dem 01.03.2018 erhalten hat. Ihr KADJAR wird also nicht mit einem eCall-System ausgestattet sein.
Nachrüstmöglichkeiten gibt es zur Zeit ab Werk noch nicht, doch bietet der Zubehörhandel hier einige praktische Lösungen an.
Diese finden Sie hier in der nachstehenden Linksammlung:
https://www.google.de/search?s…0.6.430...0.0.1PPClp8ySU8
Müsste also nun geklärt sein!