Der Verkäufer möchte mir erzählen, dass ich bei der Fünfjahresgarantie zwingend in eine Renault Werkstatt zur Wartung muss.
Nur bei der zweijährigen Herstellergarantie könnte ich in eine freie Werkstatt.
In den Garantiebedingungen lese ich nichts davon. Da steht, dass ich in einem Schadensfall in einer Renault Werkstatt reparieren muss. Das ist logisch.
Dort steht natürlich auch, dass ich die Wartungsintervalle einhalten muss. Es steht dort aber lediglich nach Herstellervorgaben. Das erfüllt auch eine freie Werkstatt.
Unsinn vom Verkäufer?