Hallo Zusammen,
nachdem ich den Vertrag für den Vorführer aus 8/2015 unterschrieben habe, kommt raus das dieser nur 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung hat. War das bei Euch bei Erstzulassung in 2015 auch so?
viele Grüße
Wolfgang
Hallo Zusammen,
nachdem ich den Vertrag für den Vorführer aus 8/2015 unterschrieben habe, kommt raus das dieser nur 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung hat. War das bei Euch bei Erstzulassung in 2015 auch so?
viele Grüße
Wolfgang
Die 5-Jahres-Garantie hast Du auch bei Deinem Vorführer.
Wenn das Autohaus die Autos weiterverkauft - auch mit EZ 2015 - ist die 5-Jahres-Garantie i.d.R. dabei. Ich selbst habe ein Schreiben vom AH bekommen, in dem die Fahrgestellnummer vom AH eingetragen wurde und auf dem vermerkt ist das die erweiterte Garantie von 3 Jahren dabei ist (EZ meines Vorführes ist 11/2015).
Alle Kunden mit EZ 2015 sind wohl durch Renault angeschrieben worden, um die Garantie für einen geringen Betrag "upzudaten". Die AH haben das für Ihre Tageszulassungen und Vorführer in 2015 wohl alle gemacht, da ansonsten ein Verkauf der Modelle in 2016 schwierig wäre.
Um sicher zu gehen würde ich aber bei Deinem AH nochmal nachfragen, ob sie die 5-Jahres-Garantie irgendwo vermerken und bestätigen können.
ich hatte Kontakt mit dem Service von Renault. falls keine 5-Jahresgarantie dabei gewesen ist, geben Sie einen Rabatt. man muss zuerst die Garantie abschliessen, die Kontodaten an den Service von Renault weiterleiten - mit der Rechnung - und sie überweisen einen Betrag von 100 oder 150 Euro. in der neuen Preisliste wäre die 5 Jahres Garantie schon mit in den Verkaufspreis eingerechnet, deswegen machen sie das nicht umsonst.
Kennt auch jemand den Aufpreis für die 5-Jahres-Garantie?
Der Aufpreis liegt bei 535,- EUR, das wissen die AH'S aber auch.
Ich hatte beim Kauf in 11/2015 z.B. die Garantieverlängerung 60/50Tsd abgeschlossen für 620,- €.
Jetzt bekomme ich 85,- EUR erstattet und erhalte die Erweiterung auf 60/100Tsd (diese Erweiterung hätte damals bei 820,- € gelegen).
Korrekt ...
Ich hab auch im Dezember bestellt und die Erweiterung der Garantie mit gekauft. Habe dann letzte Woche mal im AH meinen Händler direkt drauf angesprochen.
Das wird dann automatisch verrechnet...!
Habe auch nen 2015er Vorführer geordert, auf Nachfrage ein klares JA zu den 5 Jahren!
Ich habe jedoch noch keinen Hinweis in meinen Unterlagen gefunden die für oder auch gegen die 5 Jahre Garantie sprechen..
Entscheidend ist auch hier, welche Preisliste für den Verkauf zu Grunde gelegt wurde. Kauft Du einen Wagen mit EZ 2015 im Januar 2016 mit der Preisliste 2016, dann erhälst Du auch die darin enthaltenen 5 Jahre Garantie. Einen etwaigen Mehrpreis für die Garantieerweiterung muss der Händler natürlich einkalkulieren.
Bei Bestellungen bis zur Erscheinung der neuen Preisliste gab es noch 2 Jahre und später dann im Zuge sich häufender Reklamationen aufgrund abweichender Ausstattungsmerkmale bei LED-Heckleuchten und Schminkspiegelbeleuchtung, wurde dann eine vergünstigte Garantieerweiterung angeboten. Das Ziel sollte sein, die Wogen zu glätten und frühere Käufer mit den 2016ern gleichzustellen.
Zwar gibt es noch immer Zerrerei um die Definition der Begrifflichkeit "Heckleuchte", doch flaut das Thema im Gesamten nun langsam ab. Weiteres kann man dem Thread Blinker LED entnehmen.
Danke erstmal für die Infos. Bin mit dem AH und Renault in Kontakt und werde weiter berichten.
Gruß
Wolfgang
Hallo zusammen,
meinen habe ich Anfang Februar 2016 als Vorführwagen mit Tagezulassung (September 2015) gekauft. Die 5 Jahres-Garantie hat der Händler beantragt. Sie ist im Datensatz gespeichert.