So, um die Verwirrung perfekt zu machen...
die rein verbale Beschreibung von Farben/Oberflächen sind "Hausnummern". Die Begriffe entspringen der blühenden Phantasie der Marketingstrategen. Dafür gibt es keine normierten, rechtsverbindliche Definitionen, wie z.B. im RAL-Farbkatalog. Ein Rechtsanspruch auf solch schwammige Definitionen hat m.E. daher keine Aussicht auf Erfolg.
Da hilft nur eines: Vorher in natura anschauen, entscheiden und hoffen, dass so geliefert wird und ggf., wie oben schon vorgeschlagen, vernünftig mit dem Verkäufer reden.